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Radfahren auf der Friedberger Landstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2018, ST 517 Betreff: Radfahren auf der Friedberger Landstraße Zu 1.: Die Einrichtung von Radverkehrsanlagen im benannten Abschnitt der Friedberger Landstraße ist derzeit aufgrund der vorhandenen Verkehrsbelastung und zu erwartender negativer Effekte auf die umliegenden Straßenzüge (Verkehrsverlagerung) nicht darstellbar. Zu 2.: Die gemäß Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) für die Anordnung von Tempo 30 im benannten Straßenabschnitt notwendigen Randbedingungen sind nicht erfüllt, so dass der Anregung nicht entsprochen werden kann. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.05.2017, OM 1672