Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Radfahren auf der Friedberger Landstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2018, ST 517

Betreff: Radfahren auf der Friedberger Landstraße Zu

  1. : Die Einrichtung von Radverkehrsanlagen im benannten Abschnitt der Friedberger Landstraße ist derzeit aufgrund der vorhandenen Verkehrsbelastung und zu erwartender negativer Effekte auf die umliegenden Straßenzüge (Verkehrsverlagerung) nicht darstellbar. Zu 2.: Die gemäß Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) für die Anordnung von Tempo 30 im benannten Straßenabschnitt notwendigen Randbedingungen sind nicht erfüllt, so dass der Anregung nicht entsprochen werden kann.