Radfahren auf der Friedberger Landstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2018, ST
517
Betreff: Radfahren auf der
Friedberger Landstraße Zu 1.: Die Einrichtung von
Radverkehrsanlagen im benannten Abschnitt der Friedberger Landstraße ist
derzeit aufgrund der vorhandenen Verkehrsbelastung und zu erwartender negativer
Effekte auf die umliegenden Straßenzüge (Verkehrsverlagerung) nicht
darstellbar. Zu 2.: Die gemäß Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) für die
Anordnung von Tempo 30 im benannten Straßenabschnitt notwendigen
Randbedingungen sind nicht erfüllt, so dass der Anregung nicht entsprochen
werden kann. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 19.05.2017, OM 1672