Radfahren auf der Friedberger Landstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2018, ST 517
Betreff: Radfahren auf der Friedberger Landstraße Zu
- : Die Einrichtung von Radverkehrsanlagen im benannten Abschnitt der Friedberger Landstraße ist derzeit aufgrund der vorhandenen Verkehrsbelastung und zu erwartender negativer Effekte auf die umliegenden Straßenzüge (Verkehrsverlagerung) nicht darstellbar. Zu 2.: Die gemäß Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) für die Anordnung von Tempo 30 im benannten Straßenabschnitt notwendigen Randbedingungen sind nicht erfüllt, so dass der Anregung nicht entsprochen werden kann.