Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Ausstattung von Schulen mit PC-Arbeitsplätzen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

In der Magistratsvorlage M 195 werden gesamtheitliche Flächenwerte für alle Bereiche festgelegt, sie variieren lediglich in Abhängigkeit von der Zügigkeit. Es wurde zwar davon ausgegangen, dass Computer-Fachräume für den allgemeinbildenden Unterricht künftig nicht mehr benötigt und in Zukunft nur noch für den Fachunterricht (Informatik) erforderlich werden, je nach pädagogischem Schwerpunkt können diese Flächen jedoch funktional unterschiedlich profiliert und entsprechend genutzt werden. Das Ausstattungskonzept (SEP-Teilprojekt M404) der Stadt Frankfurt sieht vor, dass jede Schule Endgeräte nach Quote 1:5 in Abhängigkeit zur Schülerzahl erhält. Bei 500 Schülerinnen und Schülern erhält die Schule 100 Endgeräte. Von diesen Endgeräten können maximal 50 % als mobile Geräte beschafft werden, mindestens 50 % werden als stationäre PCs bereitgestellt. Die Verteilung der Endgeräte im Schulgebäude, ob beispielsweise in Klassenzimmern verortet oder in einem EDV-Raum, obliegt den Schulen in eigener Verantwortung. Hier bestehen seitens des Schulträgers keinerlei Vorgaben. Zusätzlich wurden in den letzten zwei Jahren bedingt durch die Corona-Pandemie rund 10.000 Laptops an bedürftige Schülerinnen und Schüler ausgegeben. Auch über den Digitalpakt können Schulen eine weitere IT-Ausstattung beantragen.

Verknüpfte Vorlagen