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Zeilsheim: Geschwindigkeitskontrollen auf der Hofheimer Straße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Aufgrund der Anregung wurde am 13. Dezember 2019 nachmittags in der Hofheimer Straße (zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h) eine Testmessung durchgeführt. Diese hat ergeben, dass von den 252 erfassten Fahrzeugen kein einziges die zulässige Höchstgeschwindigkeit im sanktionierbaren Bereich überschritt. Die gemessene Höchstgeschwindigkeit lag bei 55 km/h. Die regelmäßige Dienstzeit der Städtischen Verkehrspolizei ist montags bis freitags von 6.30 Uhr bis 22 Uhr, in denen sporadische Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt werden. Die Landespolizei führt Geschwindigkeitskontrollen bis etwa Mitternacht durch. Daher hat der Magistrat die Anregung zur weiteren Prüfung dorthin weitergeleitet.

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