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Zeilsheim: ÖPNV-Anbindung der Bielefelder Straße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 30.03.2015, ST 515

Betreff: Zeilsheim: ÖPNV-Anbindung der Bielefelder Straße Die Wohnanlage in der Bielefelder Straße ist in ausreichendem Maß an den öffentlichen Personennahverkehr angeschlossen. Die Haltestellen der Buslinien 53, 54 und 57 befinden sich innerhalb der so genannten Erschließungsradien und damit in zumutbarer Entfernung. Dabei ist zu berücksichtigen, dass eine zusätzliche Haltestelle für die Linie 57 kein neues Fahrgastpotenzial erschließen würde. Eine temporäre Stichfahrt der Linie 57 bis zur Wohnanlage würde zudem deutliche Nachteile für das Gesamtangebot der Buslinie mit sich bringen. Für die betroffenen Fahrten müsste der Bus früher aus dem "Taunusblick" abfahren. Die Erfahrung zeigt, dass sich die Fahrgäste diese bei nur einigen Fahrten geänderten Abfahrzeiten in der Regel nicht merken können und mit einer hohen Wahrscheinlichkeit mit Beschwerden auf die Umstellung ihrer gewohnten Abfahrtszeiten reagieren werden. Hinzu kommt, dass die vorgeschlagene Stichfahrt eine für andere Fahrgäste unattraktive Fahrzeitenverlängerung zur Folge hätte und die bereits heute sehr knapp bemessenen Pausenzeiten für das Fahrpersonal im "Taunusblick" noch weiter verkürzt würden. Eine Verlängerung des Linienwegs des Quartierbusses 57 hält der Magistrat daher - ungeachtet der hierdurch entstehenden zusätzlichen Kosten - für nicht zweckdienlich.

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