Baustellenauffahrt auf die A 661?
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 04.03.2019, ST 514 Betreff: Baustellenauffahrt auf die A 661?
Nach
Abstimmung mit der DB Netz AG nimmt der Magistrat wie folgt Stellung: Für die
Erstellung des Bahn-Erdkörpers zwischen dem Bahnübergang Berkersheimer
Weg/Lachweg (BÜ 102) und der BAB 661 hat die DB Netz AG die Idee verfolgt,
einen Verladestreifen entlang der A 661 auf dem Grünstreifen zwischen
Widerlager und Standspur einzurichten. Um Lkw aufzustellen und Verladeflächen einzurichten,
wäre ein Streifen von etwa 250 bis 300 Meter Länge erforderlich gewesen. Da
sich die BAB 661 in diesem Bereich gegenüber der Bahnstrecke in einem ca. 5-6
Meter tiefen Einschnitt befindet, hätte der Transport des Erdmaterials bis zur
Verladestelle an der A 661 dann mittels Transportband erfolgen müssen. Aufgrund
von erforderlichen Sicherheitseinrichtungen im Bereich dieser Verladestelle
hätten die beiden bestehenden Fahrspuren der A 661 erheblich eingeschränkt
werden müssen.
Nach Abwägung der o.g. Vorgaben
mit dem zuständigen Straßenbaulastträger Hessen Mobil wurde diese Idee seitens
der DB Netz AG nicht mehr weiterverfolgt. Vor Beginn der
Bauarbeiten an der Eisenbahnbrücke über die A 661 wird sich die DB Netz AG
erneut mit Hessen Mobil abstimmen und die Baudurchführung und die Logistik
erörtern. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 29.11.2018, OM 4058