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Baustellenauffahrt auf die A 661?

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2019, ST 514 Betreff: Baustellenauffahrt auf die A 661? Nach Abstimmung mit der DB Netz AG nimmt der Magistrat wie folgt Stellung: Für die Erstellung des Bahn-Erdkörpers zwischen dem Bahnübergang Berkersheimer Weg/Lachweg (BÜ 102) und der BAB 661 hat die DB Netz AG die Idee verfolgt, einen Verladestreifen entlang der A 661 auf dem Grünstreifen zwischen Widerlager und Standspur einzurichten. Um Lkw aufzustellen und Verladeflächen einzurichten, wäre ein Streifen von etwa 250 bis 300 Meter Länge erforderlich gewesen. Da sich die BAB 661 in diesem Bereich gegenüber der Bahnstrecke in einem ca. 5-6 Meter tiefen Einschnitt befindet, hätte der Transport des Erdmaterials bis zur Verladestelle an der A 661 dann mittels Transportband erfolgen müssen. Aufgrund von erforderlichen Sicherheitseinrichtungen im Bereich dieser Verladestelle hätten die beiden bestehenden Fahrspuren der A 661 erheblich eingeschränkt werden müssen. Nach Abwägung der o.g. Vorgaben mit dem zuständigen Straßenbaulastträger Hessen Mobil wurde diese Idee seitens der DB Netz AG nicht mehr weiterverfolgt. Vor Beginn der Bauarbeiten an der Eisenbahnbrücke über die A 661 wird sich die DB Netz AG erneut mit Hessen Mobil abstimmen und die Baudurchführung und die Logistik erörtern. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.11.2018, OM 4058

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