Beleuchtung Krautgartenweg
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 04.03.2019, ST 513 Betreff: Beleuchtung Krautgartenweg Der Magistrat verweist hierzu auf
seine Stellungnahmen ST 756 vom 09.05.2008 und ST 1442 vom 10.09.2012.
Gegenargumente für die zusätzliche Beleuchtung des Krautgartenweges außerhalb
der Wohnbebauung waren und sind Aspekte des Natur- und Landschaftsschutzes.
Eine Beleuchtung des
Krautgartenweges zwischen der U-Bahnquerung und dem Spielplatz am Neumühlenweg
kann aus Ermangelung einer natur- und landschaftsschutzrechtlichen Genehmigung
nicht errichtet werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 29.11.2018, V
1073