Beleuchtung Krautgartenweg
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2019, ST 513
Betreff: Beleuchtung Krautgartenweg Der Magistrat verweist hierzu auf seine Stellungnahmen ST 756 vom 09.05.2008 und ST 1442 vom 10.09.2012. Gegenargumente für die zusätzliche Beleuchtung des Krautgartenweges außerhalb der Wohnbebauung waren und sind Aspekte des Natur- und Landschaftsschutzes. Eine Beleuchtung des Krautgartenweges zwischen der U-Bahnquerung und dem Spielplatz am Neumühlenweg kann aus Ermangelung einer natur- und landschaftsschutzrechtlichen Genehmigung nicht errichtet werden.