Fahrradweg Bockenheimer Landstraße zwischen Zeppelinallee und Gräfstraße sicherer gestalten
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2017, ST
513
Betreff: Fahrradweg
Bockenheimer Landstraße zwischen Zeppelinallee und Gräfstraße sicherer
gestalten Zu Frage 1: Die Markierung des Radweges wird
durch zwei weiße begrenzende Linien aufgebracht, um den Radverkehr weniger
abrupt hinter den Parkstreifen zu verschwenken. Entgegen der baulichen
Ausgestaltung würde der Radweg teilweise über den Bereich des Kleinpflasters
führen. Die Verschwenkung sollte ca. 8m vor der Parkbucht beginnen. Zu Frage 2: Der Papierkorb, einschließlich Pfosten, wird im
Rahmen der Neugestaltung leicht versetzt. Zu Frage 3: Der Beschilderung, einschließlich Pfosten, wird im
Rahmen der Neugestaltung leicht versetzt. Zu Frage 4: Der Beschilderung, einschließlich Pfosten, wird im
Rahmen der Neugestaltung leicht versetzt. Zu Frage 5: Radwege an Bushaltestellen werden derzeit stadtweit
generell nicht mit besonderen Markierungen versehen, da dies gesetzlich, gemäß
§ 20, Abs. 2 der StVO geregelt ist: "Wenn Fahrgäste ein- oder aussteigen, darf
rechts nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand
vorbeigefahren werden, dass eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist.
Sie dürfen auch nicht behindert werden. Wenn nötig, muss, wer ein Fahrzeug
führt, warten."
Mögliche Konflikte zwischen
Fahrgästen und Radfahrenden sind daher in der Regel auf bewusstes,
rücksichtloses Fehlverhalten zurückzuführen, das auch nicht verhindert werden
kann, wenn Markierungen aufgebracht werden. Der Anregung wird diesbezüglich nicht
entsprochen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 31.10.2016, OM 830
Antrag vom
13.09.2018, OF
646/2