Zebrastreifen für die Kreuzung Beethovenplatz/ Beethovenstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2017, ST
511
Betreff: Zebrastreifen für
die Kreuzung Beethovenplatz/ Beethovenstraße Gemäß den Richtlinien für die
Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) sind
Fußgängerüberwege in Tempo 30-Zonen entbehrlich. Der im weiteren Verlauf der
Beethovenstraße noch im Bestand befindliche Fußgängerüberweg steht den zu Fuß
Gehenden als gesicherter Übergang in Richtung Schubertstraße/Schwindstraße zur
Verfügung.
Die Straße Beethovenplatz wurde
im Kreuzungsbereich zur Beethovenstraße so weit wie möglich mittels Gehwegnase
bzw. Markierung einer Sperrfläche inklusive Poller eingeengt. Die Maßnahmen
verringerten den Straßenquerschnitt und verhelfen den zu Fuß Gehenden, die
Straße zügig queren zu können. Der Anregung wird damit entsprochen, dass auf dem
Gehweg Poller angebracht werden, um das illegale Gehwegparken zu unterbinden
und die Sichtbeziehung im Kurvenbereich zu verbessern. Weitere Maßnahmen
hält der Magistrat für nicht erforderlich. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 28.11.2016, OM 998