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Zebrastreifen für die Kreuzung Beethovenplatz/ Beethovenstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2017, ST 511 Betreff: Zebrastreifen für die Kreuzung Beethovenplatz/ Beethovenstraße Gemäß den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) sind Fußgängerüberwege in Tempo 30-Zonen entbehrlich. Der im weiteren Verlauf der Beethovenstraße noch im Bestand befindliche Fußgängerüberweg steht den zu Fuß Gehenden als gesicherter Übergang in Richtung Schubertstraße/Schwindstraße zur Verfügung. Die Straße Beethovenplatz wurde im Kreuzungsbereich zur Beethovenstraße so weit wie möglich mittels Gehwegnase bzw. Markierung einer Sperrfläche inklusive Poller eingeengt. Die Maßnahmen verringerten den Straßenquerschnitt und verhelfen den zu Fuß Gehenden, die Straße zügig queren zu können. Der Anregung wird damit entsprochen, dass auf dem Gehweg Poller angebracht werden, um das illegale Gehwegparken zu unterbinden und die Sichtbeziehung im Kurvenbereich zu verbessern. Weitere Maßnahmen hält der Magistrat für nicht erforderlich. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.11.2016, OM 998

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