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Warnhinweis im Kreuzungsbereich ergänzen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 18.03.2016, ST 510

Betreff: Warnhinweis im Kreuzungsbereich ergänzen In der Habsburgerallee stehen bereits beidseitig die Verkehrszeichen (VZ) 136 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (Kinder) in Verbindung mit VZ 274-53 StVO (zulässige Höchstgeschwindigkeit 30) in Höhe der in der Anregung genannten signalisierten Fußgängerquerung. Damit die Verkehrszeichen für den Rechtsabbieger aus der Brüder-Grimm-Straße in die Habsburgerallee besser erkennbar sind, wird die Ausrichtung einer der beiden Tafeln in Richtung Brüder-Grimm-Straße angepasst.

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