Straßennamenschilder für Sehbehinderte einführen
Stellungnahme des Magistrats
Der Magistrat hat die Realisierbarkeit der Anregung ämterübergreifend diskutiert. Generell haben Beispiele in anderen Städten gezeigt, dass die Schilder für blinde oder sehbehinderte Menschen gut zu lesen sind. Aus Sicht des Hessischen Blinden- und Sehbehindertenbundes (BSBH) ist es allerdings schwierig, die Schilder aufzufinden. Blinde oder sehbehinderte Menschen müssen mit dem Langstock den gesamten Gehweg nach Schildermasten absuchen. Durch die Vielzahl von Schilderpfosten im öffentlichen Raum müsste daher ein zusätzliches Leitsystem aus Bodenindikatoren gezielt an diese Art der Straßenbeschilderung heranführen. Zusätzliche Bodenindikatoren zu den bestehenden, zumeist an Querungsstellen vorhandenen, können jedoch auch verwirrend wirken. Aus Sicht des Magistrats wäre zudem die gesamte Stadt bei einem solchen Projekt zu betrachten. Der Magistrat geht allerdings davon aus, dass bereits großteils digitale Hilfsmittel zur Orientierung im öffentlichen Straßenraum genutzt werden und dass die Nutzung in den kommenden Jahren weiter zunimmt. Aufgrund dieser Überlegungen und der begrenzten personellen und finanziellen Ressourcen, verzichtet der Magistrat auf die Umsetzung der Anregung.