Lärmdisplay auf der Europa-Allee installieren
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Lärmdisplays fallen in die Zuständigkeit der Landespolizei und werden auch durch diese installiert. An den Aufstellungsort eines Lärmdisplays sind gewisse (technische) Voraussetzungen geknüpft, unter anderem die Einspurigkeit. Das bedeutet, dass für jede Fahrtrichtung lediglich eine Fahrspur zur Verfügung stehen darf, damit das Lärmdisplay ordnungsgemäß funktioniert. Da die Europa-Allee im angesprochenen Bereich zweispurig ist, kann der Anregung nicht entsprochen werden. Ein schematischer Aufbau kann auf Seite 17 der Informationsbroschüre des Herstellers unter folgendem Link eingesehen werden https://www.rtb-bl.de/wp-content/uploads/RTB_DIALOG_DISPLAY-1.pdf