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Bereich um den Verbindungsweg unter der Rosa-Luxemburg-Straße zwischen Ginnheimer Landstraße und Auf der Schloßhecke gestalten!

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2018, ST 50 Betreff: Bereich um den Verbindungsweg unter der Rosa-Luxemburg-Straße zwischen Ginnheimer Landstraße und Auf der Schloßhecke gestalten! Der Wunsch des Ortsbeirates nach einer Aufwertung des Bereichs ist sehr gut nachvollziehbar. Es handelt sich um ein großes und zentral gelegenes Areal, das allerdings nicht die erforderlichen Aufenthaltsqualitäten eines innerstädtischen Freiraums aufweist. Aufgrund der vorhandenen Gegebenheiten sind die Gestaltungsmöglichkeiten stark eingeschränkt: Oberhalb des Geländes verläuft die Rosa-Luxemburg-Straße als Brücke, die die Flächen stark beschattet. Außerdem wird die Wasserzufuhr durch die Brücke größtenteils verhindert. Aus diesen Gründen ist eine Bepflanzung nur sehr eingeschränkt realisierbar und wird lückenhaft bleiben. Durch den hohen Lärmpegel auf dieser Fläche, der durch die starke Befahrung der Ginnheimer Landstraße und Rosa-Luxemburg-Straße hervorgerufen wird, kann auch mit einer verbesserten Ausstattung mit Sitzgelegenheiten, Tischtennisplatten etc. keine wesentliche Steigerung der Aufenthaltsqualität erzielt werden. Eine Skateranlage könnte aus technischer Sicht nur auf der ebenen Fläche angrenzend zur Ginnheimer Landstraße errichtet werden. Laut B-Plan NW 42a Nr. 3 ist dieser Bereich als "Allgemeines Wohngebiet" festgesetzt. Das bedeutet, dass tagsüber nicht mehr als 55 db (A) und nachts nicht mehr als 40 db (A) an Lärm verursacht werden darf. Durch die Skateranlage an dieser Stelle würde der Immissionsgrenzwert jedoch überschritten werden, sodass ein Bau nicht in Frage kommt. Unter Beachtung der erforderlichen Flächen für die Brückenprüfungen ist der Bau einer sogenannten Parcours-Anlage vorstellbar. Dabei handelt es sich um eine Fortbewegungsart bei der die Ausübenden versuchen, sich in den Weg stellende Hindernisse durch die Kombination verschiedener Bewegungen so effizient wie möglich zu überwinden. Dabei stehen der Bewegungsfluss und Kontrolle im Vordergrund. Es handelt sich um eine Anlage, von der kaum Lärmentwicklung durch die Art der Ausübung entstehen. Aufgrund der hohen personellen Auslastung des Fachamtes kann derzeit nicht mit einer kurzfristigen Umsetzung gerechnet werden. Der Magistrat wird auf den Ortsbeirat zugehen, wenn die Planungen konkret werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.06.2016, OM 201