Rad- und Fußgängerverkehr zügiger und sicherer machen: Radweg auf der Adalbertstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2017, ST
509
Betreff: Rad- und
Fußgängerverkehr zügiger und sicherer machen: Radweg auf der
Adalbertstraße Bei dem vom Ortsbeirat
angesprochenen Radweg in der Adalbertstraße handelt es sich um einen nicht
benutzungspflichtigen Radweg. Die Benutzungspflicht wurde im Jahr 2013
aufgehoben. Einer der gewünschten Effekte der Aufhebung sollte die Entlastung
des schmalen Seitenraums durch die zunehmende Verlagerung des Radverkehrs auf
die Fahrbahn sein. Nichtsdestotrotz ist es Radfahrenden weiterhin erlaubt, den
baulichen Radweg zu benutzen. Aufgrund der beengten Verhältnisse lässt sich eine
Nutzung des Radwegs durch Fußgänger auch durch eine
deutlichere Markierung nicht ausschließen. Die Verkehrsteilnehmerinnen und
Verkehrsteilnehmer sind durch die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) zur
gegenseitigen Rücksichtnahme verpflichtet. Darüber hinaus sieht die StVO die
Radfahrenden in der Pflicht, auf Fußverkehr besonders Rücksicht zu nehmen, die
Geschwindigkeit anzupassen und gegebenenfalls auch anzuhalten. Dessen
ungeachtet wird der Magistrat aufgrund der vorhandenen Situation an geeigneten
Stellen Markierungen ergänzen, um die Aufmerksamkeit zu erhöhen. Grundsätzlich lassen sich die geschilderten Probleme
jedoch nur im Zuge einer baulichen Veränderung des Straßenquerschnitts beheben,
welche jedoch derzeit nicht vorgesehen ist. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 28.11.2016, OM 1000