Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Rad- und Fußgängerverkehr zügiger und sicherer machen: Radweg auf der Adalbertstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2017, ST 509 Betreff: Rad- und Fußgängerverkehr zügiger und sicherer machen: Radweg auf der Adalbertstraße Bei dem vom Ortsbeirat angesprochenen Radweg in der Adalbertstraße handelt es sich um einen nicht benutzungspflichtigen Radweg. Die Benutzungspflicht wurde im Jahr 2013 aufgehoben. Einer der gewünschten Effekte der Aufhebung sollte die Entlastung des schmalen Seitenraums durch die zunehmende Verlagerung des Radverkehrs auf die Fahrbahn sein. Nichtsdestotrotz ist es Radfahrenden weiterhin erlaubt, den baulichen Radweg zu benutzen. Aufgrund der beengten Verhältnisse lässt sich eine Nutzung des Radwegs durch Fußgänger auch durch eine deutlichere Markierung nicht ausschließen. Die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer sind durch die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) zur gegenseitigen Rücksichtnahme verpflichtet. Darüber hinaus sieht die StVO die Radfahrenden in der Pflicht, auf Fußverkehr besonders Rücksicht zu nehmen, die Geschwindigkeit anzupassen und gegebenenfalls auch anzuhalten. Dessen ungeachtet wird der Magistrat aufgrund der vorhandenen Situation an geeigneten Stellen Markierungen ergänzen, um die Aufmerksamkeit zu erhöhen. Grundsätzlich lassen sich die geschilderten Probleme jedoch nur im Zuge einer baulichen Veränderung des Straßenquerschnitts beheben, welche jedoch derzeit nicht vorgesehen ist. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.11.2016, OM 1000

Verknüpfte Vorlagen