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Winterdienst auf dem Gravensteiner-Platz - im Besonderen am Markttag

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2013, ST 508

Betreff: Winterdienst auf dem Gravensteiner-Platz - im Besonderen am Markttag Gemäß § 11 der Straßenreinigungssatzung ist die Verpflichtung zur Durchführung des Winterdienstes den Eigentümer/-innen der erschlossenen Grundstücke übertragen. Öffentliche Plätze sind von den Regelungen des Winterdienstes nicht erfasst. Im Mietvertrag zwischen dem Betreiber des Marktes und der HFM Managementgesellschaft für Hafen und Markt mbH ist festgelegt, dass Betriebskosten durch den Marktbetreiber zu übernehmen sind. Das bedeutet, dass der Marktbetreiber für einen reibungslosen Marktbetrieb, zu dem auch die Durchführung des Winterdienstes gehört, selbst verantwortlich ist.

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