Winterdienst auf dem Gravensteiner-Platz - im Besonderen am Markttag
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2013, ST
508
Betreff: Winterdienst auf
dem Gravensteiner-Platz - im Besonderen am Markttag Gemäß § 11 der
Straßenreinigungssatzung ist die Verpflichtung zur Durchführung des
Winterdienstes den Eigentümer/-innen der erschlossenen Grundstücke übertragen.
Öffentliche Plätze sind von den Regelungen des Winterdienstes nicht erfasst.
Im Mietvertrag zwischen dem
Betreiber des Marktes und der HFM Managementgesellschaft für Hafen und Markt
mbH ist festgelegt, dass Betriebskosten durch den Marktbetreiber zu übernehmen
sind. Das bedeutet, dass der Marktbetreiber für einen reibungslosen
Marktbetrieb, zu dem auch die Durchführung des Winterdienstes gehört, selbst
verantwortlich ist. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 22.01.2013, OM 1879