Ausgleichsflächen für den Bau von Gewerbegebieten
Stellungnahme des Magistrats
Es ist noch nicht entschieden, in welchem Umfang der Magistrat eine Untersuchung für eine Gewerbeflächenentwicklung westlich Nieder-Eschbachs beauftragen wird. Falls der Standort Züricher Straße für eine Gewerbeflächenansiedlung geprüft werden soll, erfolgt zunächst eine dezernatsübergreifende Voruntersuchung. Sollte die Voruntersuchung zum Ergebnis kommen, dass sich am o.g. Standort Flächen für eine Gewerbeflächenansiedlung eignen könnten, müsste anschließend ein Bauleitplanverfahren durchgeführt werden. Erst dann kann konkreter gesagt werden, wie groß das Gewerbegebiet werden könnte. Ein Ausgleich von Eingriffen in den Naturraum wird stets möglichst ortsnah und zusammenhängend realisiert werden. Daher sollen mögliche Eingriffe auch möglichst im Frankfurter Norden ausgeglichen werden. Die Eingriffsquantitäten und -qualitäten können zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend abgeschätzt werden, sondern müssten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens ermittelt und geklärt werden. In diesem Verfahrensschritt würden auch konkrete Maßnahmen und Flächen benannt werden, auf denen ein Ausgleich stattfinden könnte.