Widerrechtliches Parken auf der roten Markierung in der Rheinlandstraße
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Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2019, ST 507
Betreff: Widerrechtliches Parken auf der roten Markierung in der Rheinlandstraße Zunächst möchte der Magistrat darauf hinweisen, dass Falschparken originär durch die Städtische Verkehrspolizei sanktioniert wird. Dies ist ohne Probleme hier auch möglich, da links der Fahrtrichtung das Parken durch Beschilderung freigegeben werden muss. In der Rheinlandstraße ist keine solche Beschilderung vorhanden. Daher darf der rote Trennstreifen nicht beparkt werden. Die rote Markierung wurde seinerzeit auf Anregung des Ortsbeirates aufgebracht und hat sich im Pilotprojekt insofern bewährt, dass das Geschwindigkeitsniveau gesunken ist. Das Anlegen von Schrägparkplätzen auf einer Fahrbahnseite anstelle der Mittelfläche wäre möglich und kann geprüft werden. Auf beiden Seiten wäre dies jedoch aus Platzgründen nicht möglich. Allerdings müssten bei Einführung von Schrägparken einige oder alle Querungshilfen entfallen. Der Magistrat gibt bei der Anlage einer Grünfläche zu bedenken, dass bei den erforderlichen Baumaßnahmen im Fahrbahnbereich quasi immer die Sperrung einer Fahrtrichtung erforderlich wäre. Außerdem ist zu beachten, dass in diesem Bereich Leitungen verlaufen und die Kosten für die Umsetzung im Verhältnis zum Nutzen unverhältnismäßig hoch wären. Dazu kommt noch, dass durch die Umgestaltung keine Wendemöglichkeit mehr für die Feuerwehr gegeben wäre.