Kreisel an der Kreuzung Sigmund-Freud-Straße/Hügelstraße/Karl-von-Drais-Straße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.03.2016, ST
505
Betreff: Kreisel an der
Kreuzung Sigmund-Freud-Straße/Hügelstraße/Karl-von-Drais-Straße Der Magistrat hat die Machbarkeit
der o. a. Anregung zur Umgestaltung des Knotenpunktes
Sigmund-Freud-Straße/Hügelstraße/Karl-von-Drais-Straße in einen
Kreisverkehrsplatz unter Berücksichtigung der einschlägigen
Entwurfsrichtlinien, der Flächenverfügbarkeit und der besonderen örtlichen
Randbedingungen sowie der Machbarkeit unter dem Aspekt der verkehrlichen
Leistungsfähigkeit geprüft. An dem Knotenpunkt sind die geometrischen
Voraussetzungen für die Anlage eines Minikreisverkehrs mit einem
Außendurchmesser von ca. 21,00 m gegeben. Aufpflasterungen in Kombination mit
Linienbusverkehr sind nicht sinnvoll, da die Rampen so flach und die Podeste so
lang ausgebildet werden müssen, dass sie auf den übrigen Kraftfahrzeugverkehr
nicht geschwindigkeitsdämpfend wirken. Der Minikreisverkehr kann so
konstruiert werden, dass der Linienbusverkehr und die Andienung der Autohäuser
sowie des Supermarktes auch zukünftig möglich sind. Die Prüfung der
Leistungsfähigkeit des Kreisverkehrsplatzes - untersucht auf Grundlage der
Daten einer kurzfristig durchgeführten Verkehrszählung (September 2015) - hat
eine gute Verkehrsqualität für den Kraftfahrzeugverkehr ergeben. Negative
verkehrliche Auswirkungen im Umkreis sind nicht zu befürchten. Bei der
Sicherheit profitieren Fußgänger und Radfahrer von der geringeren
Geschwindigkeit des Kraftfahrzeugverkehrs und von den vergleichsweise einfachen
und übersichtlichen Verkehrsverhältnissen im Bereich von
Minikreisverkehren. Nach einer überschlägigen Kostenschätzung
entstünde durch den Umbau ein Investitionsbedarf von etwa 300.000 €. Die
Unterhaltungskosten für den Kreisverkehr werden mit etwa 1.500 € pro Jahr
beziffert. Durch den Wegfall einer Lichtsignalanlage entfallen jährliche
Unterhaltungskosten in Höhe von etwa 5.000 €. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 20.01.2015, OM 3781