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Kreisel an der Kreuzung Sigmund-Freud-Straße/Hügelstraße/Karl-von-Drais-Straße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.03.2016, ST 505 Betreff: Kreisel an der Kreuzung Sigmund-Freud-Straße/Hügelstraße/Karl-von-Drais-Straße Der Magistrat hat die Machbarkeit der o. a. Anregung zur Umgestaltung des Knotenpunktes Sigmund-Freud-Straße/Hügelstraße/Karl-von-Drais-Straße in einen Kreisverkehrsplatz unter Berücksichtigung der einschlägigen Entwurfsrichtlinien, der Flächenverfügbarkeit und der besonderen örtlichen Randbedingungen sowie der Machbarkeit unter dem Aspekt der verkehrlichen Leistungsfähigkeit geprüft. An dem Knotenpunkt sind die geometrischen Voraussetzungen für die Anlage eines Minikreisverkehrs mit einem Außendurchmesser von ca. 21,00 m gegeben. Aufpflasterungen in Kombination mit Linienbusverkehr sind nicht sinnvoll, da die Rampen so flach und die Podeste so lang ausgebildet werden müssen, dass sie auf den übrigen Kraftfahrzeugverkehr nicht geschwindigkeitsdämpfend wirken. Der Minikreisverkehr kann so konstruiert werden, dass der Linienbusverkehr und die Andienung der Autohäuser sowie des Supermarktes auch zukünftig möglich sind. Die Prüfung der Leistungsfähigkeit des Kreisverkehrsplatzes - untersucht auf Grundlage der Daten einer kurzfristig durchgeführten Verkehrszählung (September 2015) - hat eine gute Verkehrsqualität für den Kraftfahrzeugverkehr ergeben. Negative verkehrliche Auswirkungen im Umkreis sind nicht zu befürchten. Bei der Sicherheit profitieren Fußgänger und Radfahrer von der geringeren Geschwindigkeit des Kraftfahrzeugverkehrs und von den vergleichsweise einfachen und übersichtlichen Verkehrsverhältnissen im Bereich von Minikreisverkehren. Nach einer überschlägigen Kostenschätzung entstünde durch den Umbau ein Investitionsbedarf von etwa 300.000 €. Die Unterhaltungskosten für den Kreisverkehr werden mit etwa 1.500 € pro Jahr beziffert. Durch den Wegfall einer Lichtsignalanlage entfallen jährliche Unterhaltungskosten in Höhe von etwa 5.000 €. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.01.2015, OM 3781