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Neugestaltung Reifenberger Straße bei Sanierung: Pflanzung von Bäumen und SiGlinde Konzept berücksichtigen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Die Reifenberger Straße wird in zwei Bauabschnitten saniert: Der erste Bauabschnitt zwischen Alexanderstraße und Niddagaustraße erfolgt voraussichtlich ab September 2024, der zweite Bauabschnitt zwischen Niddagaustraße und Fuchstanzstraße erfolgt voraussichtlich ab September 2025. Die genaue Zeitplanung ist abhängig von den Vorabmaßnahmen der NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH sowie der SRM StraßenBeleuchtung Rhein-Main GmbH. Zu

  1. Aufgrund der Trassenlage besteht westlich des Knotenpunktes Reifenberger Straße/Niddagaustraße kein Spielraum für Baumpflanzungen. Östlich des Knotenpunktes sind bereits einige Baumpflanzungen vorgesehen. Zu
  2. Die künftige Radschnellverbindung Frankfurt-Vordertaunus (FRM 5) verläuft von der Fuchstanzstraße über die Reifenberger Straße in die Niddagaustraße. Daher wird die Sanierung so umgesetzt, dass die Standards für Radschnellverbindungen eingehalten werden. Entsprechend kann der Knotenpunkt Reifenberger Straße / Niddagaustraße nicht komplett nach den SiGlinde-Grundsätzen umgebaut werden, da im Zuge von Fahrradstraßen beziehungsweise Radschnellwegen Fahrbahnanhebungen nicht vorgesehen sind. Grundsätze wie die Sicherheit des Fußverkehrs und gute Sichtbeziehungen im Knotenpunkt werden so weit wie möglich berücksichtigt. So sind beispielsweise in den Kreuzungsbereichen gesicherte Fahrbahnquerungen im Rahmen der Straßensanierung eingeplant.