Hügelstraße: Kurzhaltezonen für den Lieferverkehr einrichten - Lage der Schutzsteine im Grünstreifen optimieren
Stellungnahme des Magistrats
In der Hügelstraße zwischen Eschersheimer Landstraße und Kurhessenstraße sind bereits zwei Ladezonen eingerichtet (Höhe Hausnummer 190). Allerdings ist festzustellen, dass die aktuelle Regelung mittels Verkehrszeichen (VZ) 286-10 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und VZ 286-20 StVO (eingeschränktes Haltverbot) nicht mehr zielführend ist. Durch die bisherige Beschilderung kommt es häufig dazu, dass die Ladezonen immer wieder zugeparkt werden. Die bestehenden Ladezonen werden daher mittels VZ 283-10 StVO und VZ 283-20 StVO (absolutes Haltverbot) angepasst. Zudem wird das Zusatzschild VZ 1026-35 StVO (Lieferverkehr frei) angebracht, um die Funktion der Ladezonen zu verdeutlichen. Die zeitliche Beschränkung "Mo-Fr 6-18 h Sa 6-13 h" bleibt hingegen bestehen. Sofern weitere Ladezonen gewünscht sind, wird darum gebeten, die Örtlichkeiten genau zu benennen. Die erwähnten "Steinquader" (Findlinge) auf dem Grünstreifen wurden seitens des Grünflächenamtes dort platziert, um die Rasenflächen vor dem Befahren durch Pkw und Lkw zu schützen.