Ortsumgehung Bonames
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2014, ST 502
Betreff: Ortsumgehung Bonames Voraussetzung für die Realisierung der Ortsumgehung Bonames ist Herstellung des Baurechts und der darauf fußenden Ausbauplanung mit Kostenberechnung. Da diese Rahmenbedingungen noch nicht vorliegen, ist eine Einstellung von Investitionsmitteln gegenwärtig nicht möglich.