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Outdoor-Fitnessgeräte im Naherholungsgebiet

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2015, ST 500 Betreff: Outdoor-Fitnessgeräte im Naherholungsgebiet Der vorgeschlagene Ort gegenüber dem Spielplatz "An den Bergen" erfüllt einige Kriterien an den Standort einer Fitnessanlage, ist aber dennoch aufgrund der Lage der Fläche in der Landschaftszone II und ihre unmittelbare Lage an der Schutzzone des FFH - Habitats Erlenbach auszuschließen. Diese Flächen sind dem Erhalt von Natur und Landschaft vorbehalten. Versiegelungen und Einbauten sind nicht gestattet. Zunächst sollte im Ortsbezirk noch genauer geklärt werden ob der Wunsch nach einer Seniorenfitnessanlage oder nach einer Anlage für sportlich ambitionierte Nutzer/-innen besteht. Die Anforderungen an eine Seniorenfitnessanlage und auch die Geräte unterscheiden sich zu denen einer reinen Fitnessanlage. Zum Beispiel ist bei Anlagen für Senioren die Einsehbarkeit der Anlage und der barrierefreie Zugang in besonderer Weise zu beachten. Eine Nähe zu Kinderspielplätzen ist nur bedingt geeignet. Es sollte ein Ort sein, der sich deutlich für Erwachsene abgrenzt. Gerne prüft der Magistrat weitere Standortvorschläge des Ortsbeirats für eine Fitnessanlage in Nieder-Erlenbach. Dabei ist zu beachten, dass die Haushaltsmittel aus dem Programm Seniorenfreiräume bereits vergeben sind und erst in einigen Jahren wieder zur Verfügung stehen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.12.2014, OM 3730

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