Outdoor-Fitnessgeräte im Naherholungsgebiet
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2015, ST
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Betreff: Outdoor-Fitnessgeräte im Naherholungsgebiet Der vorgeschlagene Ort gegenüber
dem Spielplatz "An den Bergen" erfüllt einige Kriterien an den Standort einer
Fitnessanlage, ist aber dennoch aufgrund der Lage der Fläche in der
Landschaftszone II und ihre unmittelbare Lage an der Schutzzone des FFH -
Habitats Erlenbach auszuschließen. Diese Flächen sind dem Erhalt von Natur und
Landschaft vorbehalten. Versiegelungen und Einbauten sind nicht
gestattet.
Zunächst sollte im Ortsbezirk
noch genauer geklärt werden ob der Wunsch nach einer
Seniorenfitnessanlage oder nach einer Anlage für sportlich ambitionierte
Nutzer/-innen besteht. Die Anforderungen an eine Seniorenfitnessanlage und auch
die Geräte unterscheiden sich zu denen einer reinen Fitnessanlage. Zum Beispiel
ist bei Anlagen für Senioren die Einsehbarkeit der Anlage und der barrierefreie
Zugang in besonderer Weise zu beachten. Eine Nähe zu Kinderspielplätzen ist nur
bedingt geeignet. Es sollte ein Ort sein, der sich deutlich für Erwachsene
abgrenzt. Gerne prüft der Magistrat weitere
Standortvorschläge des Ortsbeirats für eine Fitnessanlage in Nieder-Erlenbach.
Dabei ist zu beachten, dass die Haushaltsmittel aus dem Programm
Seniorenfreiräume bereits vergeben sind und erst in einigen Jahren wieder zur
Verfügung stehen.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 09.12.2014, OM 3730