Ackermannstraße 13
Stellungnahme des Magistrats
Die Liegenschaft Ackermannstraße 13 steht im Eigentum einer städtischen Wohnungsbaugesellschaft und ist mit einem Mehrfamilienhaus bebaut. Der Magistrat geht davon aus, dass sich die Anfrage auf die Liegenschaft Ackermannstraße 13a bezieht. Dies vorausgesetzt kann die Anfrage wie folgt beantwortet werden: Zu 1. und 2.: Die Fläche ist bis zum 31.12.2045 im Erbbaurecht vergeben, das pavillonartige Gebäude steht im Eigentum des Erbbauberechtigten. Zuletzt war in der Immobilie ein Schnellimbiss genehmigt und steht zurzeit leer. Zu 3.: Das Erbbaurecht ist vergeben für eine gewerbliche Nutzung. Die bisherige Nutzung entspricht daher dem Inhalt des Erbbaurechtsvertrages zum Zeitpunkt der Vergabe des Erbbaurechts. Damit hat die Stadt Frankfurt am Main als Erbbaurechtsausgeberin grundsätzlich keine weiteren zivilrechtlichen Möglichkeiten, eine gewerbliche Nutzung durch den Gebäudeeigentümer zu beeinflussen. Zu 4.: Bis zum Ablauf des Erbbaurechts hat der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main keinen Zugriff auf die Immobilien. Der Erbbauberechtigte hat zuletzt eine Umnutzung zu einer reinen Wohnbebauung mit drei Reihenhäusern angedacht, zu der eine Bauberatung durch die Bauaufsicht erfolgt ist. Eine entsprechende Baugenehmigung wurde nicht beantragt. Für eine Wohnbebauung wäre zivilrechtlich zudem der Abschluss eines Nachtragsvertrags zum Erbbaurechtsvertrag mit einer Änderung des Erbbaurechtszwecks erforderlich. Diese wurde bislang nicht umgesetzt. Zu 5.: Planungsrechtlich befindet sich die betroffene Liegenschaft nicht im Bereich eines qualifizierten Bebauungsplans, es besteht lediglich der Fluchtlinienplan F1634 vom 10.08.1953 (einfacher Bebauungsplan). Die Zulässigkeit von Art und Maß der baulichen Nutzung beurteilt sich im Geltungsbereich eines solchen einfachen Bebauungsplans nach § 34 BauGB ('Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile'). Der Magistrat geht davon aus, dass neben einer reinen Wohnnutzung, die der Nutzung in der angrenzenden Friedrich-Ebert-Siedlung entspricht, ausnahmsweise auch der Gebietsversorgung dienende Läden und Handwerksbetriebe zugelassen werden könnten.