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Verkehrssicherheit für Fußgänger an der Grüneburgweg/Ecke Fichardstraße erhöhen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Zu 1a: Die Grünzeit für Fußgänger:innen am Knotenpunkt Eschersheimer Landstraße / Grüneburgweg / Fichardstraße (LSA-Bezeichnung E2) beträgt für die Querung der Eschersheimer Landstraße zwischen 8 und 10 Sekunden. Die Grünzeiten zur Querung der Eschersheimer Landstraße an den Kreuzungen zur Fürstenberger- und Holzhausenstraße (LSA-Bezeichnung E5 bzw. E6) liegen ebenfalls im Bereich von 10 Sekunden. An der Hügelstraße (LSA-Bezeichnung E16) ist ein direktes Queren der Eschersheimer Landstraße für Fußgänger:innen nicht vorgesehen. Stattdessen ist eine Unterführung vorhanden. Die Grünzeiten für Fußgänger:innen sind ausreichend bemessen und entsprechen den Ausführungen in der Stellungnahme des Magistrats ST 1029 vom 25.05.2020. Zu 1b: Sowohl durch Signalanlagen als auch durch etwaige Beschilderungen oder Markierungen lassen sich hier keine weiteren Lösungen erzielen. So ist aus Richtung Gervinusstraße kommend neben dem Verkehrszeichen 214 Straßenverkehrs-Ordnung (vorgeschriebene Fahrtrichtung - geradeaus oder rechts) auch eine entsprechende Fahrbahnmarkierung vorhanden (rechte Spur: geradeaus-rechts; linke Spur: geradeaus). Für die Kontrolle des fließenden Verkehrs ist originär die Landespolizei zuständig. Diese wird informiert. Zu 2: Für die Kontrolle des fließenden Verkehrs ist originär die Landespolizei zuständig. Dort gibt es dazu eine spezielle Kontrolleinheit K.A.R.T. (Kontrolleinheit Autoposer, Raser und Tuner). Zum Aufgabengebiet der Städtischen Verkehrspolizei gehören insbesondere Kontrollen des ruhenden Verkehrs (zum Parken abgestellte Fahrzeuge). Die Landespolizei wird informiert.