Erhöhtes Verkehrsaufkommen in der Finkenhofstraße durch die Sperrung im südlichen Oeder Weg
Stellungnahme des Magistrats
Der südliche Gehweg in der Finkenhofstraße hat nur eine Breite von circa 1,40 Meter. Eine Pollerreihe müsste mit einem Abstand von rund 0,5 Meter zur Fahrbahn auf dem Gehweg aufgebracht werden. Das würde die verbleibende Gehwegbreite auf 0,9 Meter einschränken. Im Hinblick auf die Barrierefreiheit lässt sich diesem Ansinnen daher nicht entsprechen. An mehreren neuralgischen Stellen stehen jedoch bereits Poller in Einzelaufstellung, um das Befahren des Gehweges zu unterbinden bzw. zu erschweren. Die Gehwegbreite auf der Nordseite ist ebenfalls nicht ausreichend, um durchgängig Poller zu stellen. Aufgrund der geringen Fahrbahnbreite und der geringen Breite der Gehwege wird eine Änderung der Bestandssituation in Bezug auf die Parkanordnung (Längsparken auf der Nordseite) nicht erwogen. Bezüglich des Fußgängerüberwegs an der Eschersheimer Landstraße kann keine explizite Gefahrensituation hinsichtlich der Sichtverhältnisse festgestellt werden. Allerdings ist der Einmündungsradius im Bestand relativ großzügig dimensioniert und könnte mittels einer Markierung verschmälert werden. Durch diese Maßnahme könnte zudem der Charakter der Finkenhofstraße als schmale abführende Wohnstraße verdeutlicht werden.