Baumschutzbügel Berger Straße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 18.03.2016, ST 498 Betreff: Baumschutzbügel Berger Straße
Einleitend möchte der Magistrat darauf hinweisen, dass
Baumschutzbügel dem Schutz der Bäume und/oder der Vegetationsflächen dienen.
Ein Abstellen von Fahrrädern, einhergehend mit dem Be- und Zertreten der
Pflanzflächen, ist nicht gewollt. In Einzelfällen, wie im vorliegenden Fall, wird das
Abstellen von Fahrrädern geduldet, da keine Bepflanzung vorhanden ist und der
Baum eingewachsen ist. Das Baumumrandungen abgebaut werden, hat zum einen
finanzielle Gründe - so wird z.B. nach Anfahrschäden geprüft, ob ein Ersatz
zwingend notwendig ist und zum anderen auf Grundlage von Beschwerden. So hatten
sich die Gewerbetreibenden und Marktbeschicker darüber beklagt, dass durch die
vielen wahllos abgestellten Fahrräder und Anhänger kaum noch ein Durchkommen zu
den Geschäften, insbesondere an Markttagen, gegeben sei. Nach Prüfung wurde
dies bestätigt und die Baumbügel abgebaut. Derzeit prüft der Magistrat Standorte für
"Fahrradständer", um den Verlust auszugleichen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 08.12.2015, OM 4830
Antrag vom
12.10.2016, OF 63/4
Anregung an
den Magistrat vom 01.11.2016, OM 816
Antrag vom
07.01.2020, OF
416/4
Anregung an den Magistrat vom 21.01.2020, OM 5634