Baumschutzbügel Berger Straße
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Stellungnahme des Magistrats vom 18.03.2016, ST 498
Betreff: Baumschutzbügel Berger Straße Einleitend möchte der Magistrat darauf hinweisen, dass Baumschutzbügel dem Schutz der Bäume und/oder der Vegetationsflächen dienen. Ein Abstellen von Fahrrädern, einhergehend mit dem Be- und Zertreten der Pflanzflächen, ist nicht gewollt. In Einzelfällen, wie im vorliegenden Fall, wird das Abstellen von Fahrrädern geduldet, da keine Bepflanzung vorhanden ist und der Baum eingewachsen ist. Das Baumumrandungen abgebaut werden, hat zum einen finanzielle Gründe - so wird z.B. nach Anfahrschäden geprüft, ob ein Ersatz zwingend notwendig ist und zum anderen auf Grundlage von Beschwerden. So hatten sich die Gewerbetreibenden und Marktbeschicker darüber beklagt, dass durch die vielen wahllos abgestellten Fahrräder und Anhänger kaum noch ein Durchkommen zu den Geschäften, insbesondere an Markttagen, gegeben sei. Nach Prüfung wurde dies bestätigt und die Baumbügel abgebaut. Derzeit prüft der Magistrat Standorte für "Fahrradständer", um den Verlust auszugleichen.