Lärmschutz beim geplanten Ausbau der Bundesautobahn 661 auf drei Spuren im Bereich der Autobahnbrücken Oberer Kalbacher Weg und Unterer Kalbacher Weg/Talstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.04.2012, ST
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Betreff: Lärmschutz beim
geplanten Ausbau der Bundesautobahn 661 auf drei Spuren im Bereich der
Autobahnbrücken Oberer Kalbacher Weg und Unterer Kalbacher Weg/Talstraße
"Hessen Mobil Straßen- und
Verkehrsmanagement Frankfurt" hat zu den Fragen des Ortsbeirats als zuständiger
Träger der Maßnahmen wie folgt Stellung genommen: Zu 1. und 2.: "... Da die BAB A 661 bei dem geplanten
Ausbau der A 661 zwischen dem Autobahnkreuz Bad Homburg und der Anschlussstelle
Eckenheim teilweise von 4 auf 6 Fahrspuren ausgebaut wird, ist die Änderung als
wesentlich (gemäß 16. Verordnung zur Durchführung des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes - Verkehrslärmschutzverordnung 16. BImschV) zu
beurteilen. Die schalltechnischen Untersuchungen werden von einem Ingenieurbüro
ausgeführt. Zum heutigen Planungsstand kann über die Ausführung des
Lärmschutzes noch keine Aussage getroffen werden. Das Verfahren des geplanten
Ausbaus der BAB A 661 wurde bis auf weiteres verschoben". Zu 3. "...Nach Vorlage der oben genannten Untersuchungen
wird geprüft, ob die Kriterien für eine Geschwindigkeitsbeschränkung
vorliegen". Zu 4. "...Planerische Vorbereitungen zum Ausbau der BAB A
661 auf 6 Spuren werden derzeit durchgeführt. Im Verlauf der eigentlichen
Planung werden dann unter anderem auch die lärmtechnischen Berechnungen
ausgearbeitet". Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 29.11.2011, V 182