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Lärmschutz beim geplanten Ausbau der Bundesautobahn 661 auf drei Spuren im Bereich der Autobahnbrücken Oberer Kalbacher Weg und Unterer Kalbacher Weg/Talstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.04.2012, ST 495 Betreff: Lärmschutz beim geplanten Ausbau der Bundesautobahn 661 auf drei Spuren im Bereich der Autobahnbrücken Oberer Kalbacher Weg und Unterer Kalbacher Weg/Talstraße "Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement Frankfurt" hat zu den Fragen des Ortsbeirats als zuständiger Träger der Maßnahmen wie folgt Stellung genommen: Zu 1. und 2.: "... Da die BAB A 661 bei dem geplanten Ausbau der A 661 zwischen dem Autobahnkreuz Bad Homburg und der Anschlussstelle Eckenheim teilweise von 4 auf 6 Fahrspuren ausgebaut wird, ist die Änderung als wesentlich (gemäß 16. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - Verkehrslärmschutzverordnung 16. BImschV) zu beurteilen. Die schalltechnischen Untersuchungen werden von einem Ingenieurbüro ausgeführt. Zum heutigen Planungsstand kann über die Ausführung des Lärmschutzes noch keine Aussage getroffen werden. Das Verfahren des geplanten Ausbaus der BAB A 661 wurde bis auf weiteres verschoben". Zu 3. "...Nach Vorlage der oben genannten Untersuchungen wird geprüft, ob die Kriterien für eine Geschwindigkeitsbeschränkung vorliegen". Zu 4. "...Planerische Vorbereitungen zum Ausbau der BAB A 661 auf 6 Spuren werden derzeit durchgeführt. Im Verlauf der eigentlichen Planung werden dann unter anderem auch die lärmtechnischen Berechnungen ausgearbeitet". Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 29.11.2011, V 182