Verkehrsberuhigung Heinestraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Der Magistrat begrüßt die Anregung und wird die realisierbaren Aspekte im Rahmen einer zukünftigen Straßenerneuerung berücksichtigen. Eine Sanierung der Heinestraße ist derzeit nicht geplant. Der Magistrat bedauert daher, keinen konkreten Zeitpunkt zur Umsetzung von verkehrsberuhigenden Maßnahmen benennen zu können. Zu
- Mit Blick auf die Belange der Branddirektion, Müllentsorgung und Straßenreinigung wird eine generelle Verengung des Straßenquerschnitts nicht umsetzbar sein. Zu
- Im Bereich der Eschersheimer Landstraße gibt es derzeit keine Planungen zur Erneuerung von Radverkehrsanlagen. Eine Verbreiterung des Radfahrstreifens über die Heinestraße ist insofern nicht sinnvoll, da die Breite des Radfahrstreifens an die Radwege in den Anschlussbereichen vor und hinter der Heinestraße angepasst ist. Zu
- Die Parkraumbewirtschaftung wurde im Juli 2021 eingeführt. Eine Veränderung der Nachfrage und gegebenenfalls daraus resultierend eine Reduzierung von Parkplätzen kann im Rahmen einer zukünftigen Planung ermittelt werden. Zu
- Generell wird bei Verschönerungen im Gehwegbereich - etwa durch Bänke - darauf geachtet, eine Mindestbreite von 2,20 Metern frei zu halten. Durch die Vergrößerung von Baumscheiben unter Einbeziehung vorhandener Parkplätze können Baum- und Beetflächen für Pflegepatenschaften, oder außerhalb der Schattentraufe der Baumkronen für Urban Gardening, geschaffen werden. Bei einer zukünftigen Planung bietet sich ebenfalls an, zusätzliche Baumstandorte zu ermitteln und den aktuellen Baumbestand durch ein Baumgutachten prüfen zu lassen.