Fußgängerüberweg Hartmann-Ibach-Straße/Rohrbachstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2014, ST 494
Betreff: Fußgängerüberweg Hartmann-Ibach-Straße/Rohrbachstraße Die Beleuchtungsanlage der beiden Fußgängerüberwege wurde inzwischen normgerecht nachgerüstet. Eine weitergehende Einengung im Bereich des angesprochenen Fußgängerüberweges ist nicht möglich, da der bestehende Straßenquerschnitt von 6,50m für den Zweirichtungsverkehr aufrechterhalten werden muss. Eine Anhebung der Fahrbahn ist zwar grundsätzlich möglich, jedoch sind insoweit Lärmauswirkungen nicht auszuschließen. Der Magistrat hat daher das Fachamt beauftragt, mit dem Ortsbeirat das weitere Vorgehen abzustimmen.