Anregungen für die Schinkelstraße prüfen
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Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2015, ST 493
Betreff: Anregungen für die Schinkelstraße prüfen Die Bürgeranregung wurde auch dem Magistrat unmittelbar zugeleitet und musste leider ablehnend beantwortet werden. Auch wenn die Anregung auf den ersten Blick plausibel erscheint, lässt sie sich nach genauerer Prüfung nicht umsetzen. Zwar würde eine Änderung der Parkordnung zu einer Reduzierung der Durchfahrtsgeschwindigkeit führen, eine entsprechende Anordnung setzt jedoch straßenrechtlich eine bestimmte Mindestfahrbahnbreite voraus. Diese ist in der Schinkelstraße jedoch nicht vorhanden. Hinsichtlich der Anregung in der Schinkelstraße eine Bewohnerparkzone einzurichten, ist der Magistrat grundsätzlich bereit, eine entsprechende Anregung des Ortsbeirats zu prüfen. Vorab wird jedoch bereits jetzt darauf hingewiesen, dass lediglich maximal 50 % der vorhandenen legalen Stellplätze in bestimmten Zeiten für Bewohner reserviert werden dürfen und die beschriebene Problematik sich durch die Einrichtung eines Bewohnerparkgebiets nicht signifikant zum Positiven verändern würde.