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Zufahrt Ludwigshafener Straße 56

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.04.2012, ST 493 Betreff: Zufahrt Ludwigshafener Straße 56 Die Zufahrt vor der Ludwigshafener Straße 56 ist baulich mit abgesenkten Bordsteinen und andersartiger Pflasterung als Grundstückszufahrt gekennzeichnet. Durch § 12 Absatz 3 Straßenverkehrs-Ordnung ist das unzulässige Parken vor Grundstückszufahrten bereits gesetzlich geregelt. Der betroffene Bereich erfüllt nicht die rechtlichen Voraussetzungen für eine Feuerwehrzufahrt und kann somit auch nicht als solche ausgeschildert werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 29.11.2011, V 177

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