Zufahrt Ludwigshafener Straße 56
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.04.2012, ST
493
Betreff: Zufahrt
Ludwigshafener Straße 56 Die Zufahrt vor der Ludwigshafener
Straße 56 ist baulich mit abgesenkten Bordsteinen und andersartiger Pflasterung
als Grundstückszufahrt gekennzeichnet. Durch § 12 Absatz 3
Straßenverkehrs-Ordnung ist das unzulässige Parken vor Grundstückszufahrten
bereits gesetzlich geregelt. Der betroffene Bereich erfüllt nicht die
rechtlichen Voraussetzungen für eine Feuerwehrzufahrt und kann somit auch nicht
als solche ausgeschildert werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 29.11.2011, V 177