Gebotsschilder für Fußgänger und Radfahrer an den Eingängen zur Park- und Streuobstwiesenanlage Am Borsdorfer
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
In Grünanlagen ist die Nutzung der Wege mit motorisierten Fahrzeugen grundsätzlich nicht gestattet. Eine Positiv-Beschilderung aller Zugänge zu der Park- und Streuobstwiesenanlage Am Borsdorfer mit Zeichen 240 Straßenverkehrsordnung (StVO) "Gemeinsamer Geh- und Radweg" würde das grundsätzliche Nutzungsverbot nur wiederholen. Damit ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass die Wege auch von motorisierten Fahrzeugen genutzt werden. Aufgrund der Vielzahl der Zugänge zur Park- und Streuobstwiesenanlage wird eine Beschilderung nicht als verhältnismäßig eingestuft. Der Anregung wird daher nicht entsprochen.