Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Schwanheim: Beleuchtung des Fuß- und Radweges auf der Schwanheimer Bahnstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der beschriebene Fuß- und Radweg an der Schwanheimer Bahnstraße befindet sich in einem Landschaftsschutzgebiet der Zone 2. Laut der Unteren Naturschutzbehörde werden in Landschaftsschutzgebieten der Zonen 1 und 2 zum Schutz von Flora und Fauna keine Beleuchtungsanlagen errichtet. Generell hinweisen möchte der Magistrat darauf, dass eine solargesteuerte Beleuchtung gerade in Waldbereichen wegen der mangelnden Sonneneinstrahlung nicht zielführend ist.

Verknüpfte Vorlagen