Schwanheim: Beleuchtung des Fuß- und Radweges auf der Schwanheimer Bahnstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Der beschriebene Fuß- und Radweg an der Schwanheimer Bahnstraße befindet sich in einem Landschaftsschutzgebiet der Zone 2. Laut der Unteren Naturschutzbehörde werden in Landschaftsschutzgebieten der Zonen 1 und 2 zum Schutz von Flora und Fauna keine Beleuchtungsanlagen errichtet. Generell hinweisen möchte der Magistrat darauf, dass eine solargesteuerte Beleuchtung gerade in Waldbereichen wegen der mangelnden Sonneneinstrahlung nicht zielführend ist.