Höchst: Gefährliche Kollisionen des Fuß- und Radverkehrs mit Krafträdern
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Bauliche Maßnahmen lassen sich nicht umsetzen. Jede bauliche Maßnahme, die das Befahren für motorisierte Fahrzeuge verhindert, tut dies auch für nicht motorisierte Fahrzeuge oder für Personen mit Kinderwagen oder Gehhilfen. Die befahrbare Rampe an der Bahnunterführung ist bereits schon sehr schmal. Eine weitere Einengung ist nicht geeignet. Geh- und Radwege dürfen nach den Regeln der Straßenverkehrs-Ordnung nicht mit Krafträdern befahren werden. Da der Verstoß im fließenden Verkehr stattfindet, wird die Anregung der dafür originär zuständigen Landespolizei übermittelt.