Sicherer Schulweg Nieder Eschbach: Einrichtung einer unechten Einbahnstraße in der Straße An der Walkmühle vor der Michael-Grzimek-Schule
Stellungnahme des Magistrats
Eine tageszeit-wechselnde Verkehrsführung bedingt eine tägliche und sogar stundenweise Umorientierung der Verkehrsteilnehmenden. Diese Regelung beeinträchtigt die Verkehrssicherheit und kann das Unfallaufkommen erhöhen. Eine Schilderkombination mittels Verkehrszeichen (VZ) 267 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) "Verbot der Einfahrt" mit einem zeitlichen Zusatz ist in der StVO zudem nicht vorgesehen. Es handelt sich ausschließlich um sogenannte Elterntaxen, welche die Parkproblematik hier, sowie vor diversen weiteren Schulen im Stadtgebiet auslösen. Es sind diejenigen Eltern, die insbesondere ihre eigenen Kinder und deren Mitschüler_innen bewusst gefährden. Diese Gruppe damit zu "belohnen", weitere Freiräume zu erhalten, ist nicht sinnvoll. Zunächst sollte ein Gespräch insbesondere mit der Schuldirektion und den Elternbeiräten geführt werden, in dem auf die Problematik und die Auswirkungen ausdrücklich hingewiesen wird. Bezüglich der Wegnahme der Haltverbotsbeschilderung verweist der Magistrat auf seine Stellungnahme vom 27.04.2020, ST 872. Auch wenn die Beschilderung entfernt wurde, bleibt das Parken insbesondere entlang von Drängelgittern oder in zweiter Reihe verboten. Durch Orts- und Schulwegtermine wurden verschiedene Maßnahmen (Drängelgitter, Poller, Markierungen) beschlossen und umgesetzt. Eine stundenweise Einrichtung einer Einbahnstraße wurde dabei jedoch weder beschlossen noch für gut befunden. Sofern gewünscht, wird eine dauerhafte Einrichtung der Einbahnstraße, probeweise für 6 Monate, eingeführt. Nach Ablauf der Erprobungsphase kann der Ortsbeirat erneut entscheiden, ob die Einbahnstraße beibehalten werden soll. Die Städtische Verkehrspolizei wird die Schule für die Planung von Sonderkontrollen berücksichtigen. Ebenfalls sollte zunächst der Walking Bus als Alternative zum Elterntaxi von der Schule und dem Elternbeirat organisiert und beworben werden. Hierzu stehen Möglichkeiten zum Entladen der Kinder in der Rudolf-Breitscheid-Straße 5 (Mo-Fr 7-17h) oder auf dem öffentlichen Parkplatz Ecke Deuil-la-Barre-Straße / Rudolf-Breitscheid-Straße (Parken mit Parkscheibe 2h) zur Verfügung.