Ambronenpfad
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2015, ST
482
Betreff: Ambronenpfad
Für die Intention der Anregung hat
der Magistrat durchaus Verständnis. Entsprechend finden sich an vielen Orten im
Stadtgebiet die auch für den Ambronenpfad gewünschten Drängelgitter. Allerdings
wurde der Magistrat durch die oberste Landesbehörde mit Schreiben vom
15.07.2014 auf die einschlägigen Vorschriften der Straßenverkehrsordnung
hingewiesen, wonach Drängelgitter nicht zur Durchsetzung von angeordneten
Verkehrsverboten (z. B. der Verkehrszeichen 240 StVO (gemeinsamer Geh- und
Radweg) oder 260 StVO (Verbot für Kraftfahrzeuge)) aufgestellt werden
dürfen, da dies Aufgabe der Verkehrsüberwachung ist. Vor diesem Hintergrund bittet der
Magistrat um Verständnis, dass er der Anregung leider nicht zu folgen
vermag. Der Ambronenweg ist gegenwärtig als
Fußweg (Verkehrszeichen 239 StVO) ausgezeichnet. Nachdem eine besondere
Gefahrenlage für Fußgänger durch das Befahren mit Fahrrädern nicht zu erkennen
ist, wird der Magistrat den Weg zukünftig mit dem Verkehrszeichen 240 StVO
(gemeinsamer Geh-und Radweg) beschildern. Ähnlich wie zu Fuß Gehende sind auch Radfahrende
umwegsensibel, weshalb eine Nutzung des Ambronenweges einen Gewinn für die
Nahmobilität im Stadtteil darstellt, zumal eine vertretbare Querung der
Königsteiner Straße für Radfahrende aus den Straßen nördlich des Sossenheimer
Wegs nur im Zuge eben dieses Sossenheimer Wegs erfolgen kann. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 07.10.2014, OM 3522