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Ambronenpfad

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2015, ST 482 Betreff: Ambronenpfad Für die Intention der Anregung hat der Magistrat durchaus Verständnis. Entsprechend finden sich an vielen Orten im Stadtgebiet die auch für den Ambronenpfad gewünschten Drängelgitter. Allerdings wurde der Magistrat durch die oberste Landesbehörde mit Schreiben vom 15.07.2014 auf die einschlägigen Vorschriften der Straßenverkehrsordnung hingewiesen, wonach Drängelgitter nicht zur Durchsetzung von angeordneten Verkehrsverboten (z. B. der Verkehrszeichen 240 StVO (gemeinsamer Geh- und Radweg) oder 260 StVO (Verbot für Kraftfahrzeuge)) aufgestellt werden dürfen, da dies Aufgabe der Verkehrsüberwachung ist. Vor diesem Hintergrund bittet der Magistrat um Verständnis, dass er der Anregung leider nicht zu folgen vermag. Der Ambronenweg ist gegenwärtig als Fußweg (Verkehrszeichen 239 StVO) ausgezeichnet. Nachdem eine besondere Gefahrenlage für Fußgänger durch das Befahren mit Fahrrädern nicht zu erkennen ist, wird der Magistrat den Weg zukünftig mit dem Verkehrszeichen 240 StVO (gemeinsamer Geh-und Radweg) beschildern. Ähnlich wie zu Fuß Gehende sind auch Radfahrende umwegsensibel, weshalb eine Nutzung des Ambronenweges einen Gewinn für die Nahmobilität im Stadtteil darstellt, zumal eine vertretbare Querung der Königsteiner Straße für Radfahrende aus den Straßen nördlich des Sossenheimer Wegs nur im Zuge eben dieses Sossenheimer Wegs erfolgen kann. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.10.2014, OM 3522

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