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Verlängerung der Grünphase der Fußgängerampel in der Berner Straße/Ecke Homburger Landstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Generell gilt an signalisierten Fußgängerüberwegen, dass auch bei kurzen Grünzeiten zu Fuß Gehende immer sicher die Straße überqueren können. Im Anschluss an die Grünzeit startet die sogenannte Räumzeit. Auch hier ist ein vollständiges Queren in normaler Gehgeschwindigkeit sichergestellt, bevor ein Kraftfahrzeug aus einer "feindlichen Richtung" die Furt erreicht. Am genannten Knoten lässt sich die Grünzeit für die Furt über die Berner Straße verlängern, ohne dass nennenswerte Verschlechterungen für andere Verkehrsströme entstehen. Daher wird die Grünzeit, wie gewünscht von derzeit 8 auf 14 Sekunden erhöht.

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