Zeitnahe Sanierung des Bodenwegs
Stellungnahme des Magistrats
Der Magistrat hat den Bodenweg überprüft und wird Ausbesserungen im Bereich der Bebauung der Liegenschaften "An den Röthen" sowie auf der Höhe des Bornheimer Friedhofs vornehmen. Mit der Ausführung ist im zweiten Quartal 2021 zu rechnen. Was den zweiten Teil der Anregung angeht, so ist die Einfahrt mit Kraftfahrzeugen in den Bodenweg ohnehin nur Anliegenden erlaubt. Dies ist auch erforderlich, da es dort ein Wohnhaus und Kleingärten gibt, die jederzeit erreichbar sein müssen. Aufgrund der Breite des Weges ist das Abstellen von Fahrzeugen nicht zulässig, da eine Restfahrbahnbreite von 3,05 Metern nicht gewährleistet werden kann. Eine Beschilderung nach der Straßenverkehrs-Ordnung ist nicht erforderlich und wird folglich auch nicht installiert.