Andreasplatz
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2015, ST
479
Betreff: Andreasplatz
Die Ausweisung von
Kurzzeitparkplätzen für Eltern im Bereich des Kindergartens St. Josef erscheint
zwar wünschenswert, ist jedoch nach den Vorgaben der Straßenverkehrs-Ordnung
unzulässig. Vor der
Kindertagesstätte befinden sich bereits vier Bewohnerparkplätze, die für
Kurzzeit-Parker von 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr frei gegeben sind. Auch auf der
gegenüberliegenden Fahrbahnseite sind Parkplätze ausgeschildert. Es besteht die
Möglichkeit, auf Antrag des Ortsbeirates die Bewohnerparkzeiten anzupassen.
Die Emmerich-Josef-Straße ist im Kreuzungsbereich
Kasinostraße mittels Verkehrszeichen (VZ) 267 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO),
Verbot der Einfahrt, beidseitig deutlich als Einbahnstraße in Fahrtrichtung
Osten gekennzeichnet. Zudem wird östlich der Kasinostraße durch VZ 209-31 StVO,
vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts und links, angezeigt, dass das
Geradeausfahren unzulässig ist. Der Magistrat bedauert, dass die Vorgaben der
Straßenverkehrs-Ordnung keine Möglichkeiten bieten, darüber hinaus dem trotzdem
auftretenden individuellen Fehlverhalten einzelner Verkehrsteilnehmer zu
begegnen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 13.01.2015, V
1220