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Andreasplatz

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2015, ST 479 Betreff: Andreasplatz Die Ausweisung von Kurzzeitparkplätzen für Eltern im Bereich des Kindergartens St. Josef erscheint zwar wünschenswert, ist jedoch nach den Vorgaben der Straßenverkehrs-Ordnung unzulässig. Vor der Kindertagesstätte befinden sich bereits vier Bewohnerparkplätze, die für Kurzzeit-Parker von 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr frei gegeben sind. Auch auf der gegenüberliegenden Fahrbahnseite sind Parkplätze ausgeschildert. Es besteht die Möglichkeit, auf Antrag des Ortsbeirates die Bewohnerparkzeiten anzupassen. Die Emmerich-Josef-Straße ist im Kreuzungsbereich Kasinostraße mittels Verkehrszeichen (VZ) 267 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), Verbot der Einfahrt, beidseitig deutlich als Einbahnstraße in Fahrtrichtung Osten gekennzeichnet. Zudem wird östlich der Kasinostraße durch VZ 209-31 StVO, vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts und links, angezeigt, dass das Geradeausfahren unzulässig ist. Der Magistrat bedauert, dass die Vorgaben der Straßenverkehrs-Ordnung keine Möglichkeiten bieten, darüber hinaus dem trotzdem auftretenden individuellen Fehlverhalten einzelner Verkehrsteilnehmer zu begegnen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 13.01.2015, V 1220

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