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Lärmbelästigung Paradiesgasse

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2019, ST 478 Betreff: Lärmbelästigung Paradiesgasse Aufgrund der Anregung des Ortsbeirates vom 23.11.2018 wurde am 21.01.2019 die o. g. Örtlichkeit sowohl durch den Tag- als auch den Nachtdienst der Stadtpolizei aufgesucht und überprüft. Hierbei konnten tagsüber 2 Stehtische im Außenbereich festgestellt werden. Die vor Ort angetroffene verantwortliche Person konnte den Kontrollierenden eine zeitlich gültige Sondernutzungserlaubnis vorlegen. Diese ist jedoch noch auf den Vorbesitzer des Kiosks ausgestellt und nicht übertragbar. Der nunmehrige Betreiber, welcher den Kiosk seit dem 17.12.2018 betreibt, wurde auf die Rechtslage hingewiesen und zur entsprechenden Antragstellung auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis beim zuständigen Amt für Straßenbau und Erschließung aufgefordert. Die beiden Stehtische wurden sofort entfernt. Während der nächtlichen Kontrolle konnten keine Stehtische oder Bänke, welche zum Verweilen einladen, mehr festgestellt werden. Darüber hinaus konnte zum Kontrollzeitpunkt keine Ruhestörung verzeichnet werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.11.2018, OM 3970

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