Lärmbelästigung Paradiesgasse
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 22.02.2019, ST 478 Betreff: Lärmbelästigung Paradiesgasse Aufgrund der Anregung des
Ortsbeirates vom 23.11.2018 wurde am 21.01.2019 die o. g. Örtlichkeit sowohl
durch den Tag- als auch den Nachtdienst der Stadtpolizei aufgesucht und
überprüft. Hierbei konnten tagsüber 2 Stehtische
im Außenbereich festgestellt werden. Die vor Ort angetroffene verantwortliche
Person konnte den Kontrollierenden eine zeitlich gültige
Sondernutzungserlaubnis vorlegen. Diese ist jedoch noch auf den Vorbesitzer des
Kiosks ausgestellt und nicht übertragbar. Der nunmehrige Betreiber, welcher den
Kiosk seit dem 17.12.2018 betreibt, wurde auf die Rechtslage hingewiesen und
zur entsprechenden Antragstellung auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis
beim zuständigen Amt für Straßenbau und Erschließung aufgefordert. Die beiden
Stehtische wurden sofort entfernt. Während der nächtlichen Kontrolle konnten keine
Stehtische oder Bänke, welche zum Verweilen einladen, mehr festgestellt werden.
Darüber hinaus konnte zum Kontrollzeitpunkt keine Ruhestörung verzeichnet
werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 23.11.2018, OM 3970