Ausbau der Fahrradstraßen im Ortsbezirk 7
Stellungnahme des Magistrats
Zu 1.: Der Magistrat prüft, ob die vorgeschlagenen Straßenzüge unter Berücksichtigung der "Qualitätsstandards und Musterlösungen Nahmobilität" des Landes Hessen zu Fahrradstraßen umgewandelt werden können (https://www.nahmobil-hessen.de/wp-content/uploads/2019/07/Qualitaetsstandards_und_Musterloesungen_150dpi.pdf, S. 124 f.). Die Umsetzung ist schrittweise möglich. Abzuwägen sind dabei die Prioritäten und die verfügbaren Kapazitäten. Generell sieht der Magistrat - auch im Sinne des Radentscheids - die Einrichtung von Fahrradstraßen in geeigneten Nebenstraßen als gutes Instrument für die Förderung des Radverkehrs. Weil die Prüfung aufwendig ist, ist frühestens Ende 2021 mit einem Ergebnis der Prüfung zu rechnen. Zu 2.: Sollte sich bei der Prüfung herausstellen, dass einer der Straßenzüge die Kriterien und Qualitätsstandards für Fahrradstraßen erfüllt, ist eine dauerhafte Umwandlung grundsätzlich möglich. Zu 3.: Verfahren zum kooperativen Einbezug von Ortsbeirat (zum Beispiel Moderation vor Ort), Bürgerinnen und Bürgern, politischen und zivilgesellschaftlichen Initiativen sowie Künstlerinnen und Künstlern können geprüft und erarbeitet werden, sobald ein konkreter Planungsfall für die Einrichtung einer Fahrradstraße bestimmt wurde. Die Anordnung der Fahrradstraße und somit die letztendliche Entscheidung über die Ausgestaltung obliegt jedoch der Straßenverkehrsbehörde.