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Gefährliche Verkehrssituation für spielende Kinder am Europagarten entschärfen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Die geforderte Beschilderung und Markierung mittels Verkehrszeichen 136 Straßenverkehrs-Ordnung "Kinder" ist an dieser Örtlichkeit entbehrlich. Der Fahrverkehr muss in Tempo 30-Zonen jederzeit mit querenden zu Fuß Gehenden rechnen und bremsbereit sein. Die beiden Schwellen führen zudem bereits dazu, dass die Geschwindigkeit verringert werden muss. Die geforderte Beschilderung und Markierung ist darüber hinaus in erster Linie nur für Bereiche vor Schulen vorgesehen. Überhöhte Geschwindigkeiten lassen sich im Straßenverkehr nicht vollständig unterbinden, besonders nicht bei vorsätzlich begangenem Fehlverhalten. Der Anregung lässt sich daher nicht entsprechen.

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