Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Gefährliche Situationen für Fahrradfahrer in der Schloßstraße zwischen Adalbertstraße und Rödelheimer Straße unterbinden

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Zu 1.: Die Städtische Verkehrspolizei führt in diesem Bereich bereits Geschwindigkeitskontrollen durch. Insgesamt fanden seit November 2020 13 Geschwindigkeitsmessungen über eine Dauer von 26,5 Stunden statt. Von den dabei 5.248 erfassten Fahrzeugen überschritten 1.007 Fahrzeuge die zulässige Höchstgeschwindigkeit im sanktionierbaren Bereich. Dies entspricht einer Übertretungsquote von 19,2 %. Es werden auch weiterhin regelmäßig Geschwindigkeitskontrollen stattfinden. Aufgrund eines Formfehlers wurde der Bußgeldkatalog im Juli 2020 für nichtig erklärt, weshalb der vorherige Tatbestandskatalog wieder Gültigkeit hat. In diesem findet das Verkehrszeichen (VZ) 277.1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen) keine Berücksichtigung und kann somit zurzeit nicht geahndet werden. Zu 2.: Der Magistrat prüft derzeit die Möglichkeiten für eine Öffentlichkeitskampagne zu dem Thema Dooring-Zone Anfang dieses Jahres. Die Einhaltung der Sicherheitsgeschwindigkeit von 30 km/h sowie das geltende Überholverbot wurden im Rahmen einer gemeinsamen Aktion der Landespolizei und Städtischen Verkehrspolizei geprüft und die Verkehrsteilnehmenden auf die geltende Regelung hingewiesen. Mit einer Aktion Anfang Dezember 2020 haben die Verkehrsverbände ADFC und VCD in Frankfurt ebenfalls auf das Thema Dooring-Zone und neue Verkehrsführung aufmerksam gemacht und Aufklärungsarbeit geleistet. Inwiefern das Thema Überholverbot von Zweirädern nochmals anderweitig bekannt gemacht werden kann, wird geprüft. Weitere Kontrollaktionen zusammen mit der Landespolizei befinden sich in Planung. Zu 3.: Dem Vorschlag, große Tempo-30-Markierungen auf der Straße aufzubringen, wird zugestimmt. Markierungen werden dort angebracht, wo auch die Tempo 30-Beschilderung zu finden ist. Zu 4.: Der im besagten Bericht des Magistrats B 182/2020 dargelegte Sachstand ist weiterhin aktuell. Das Vorhaben wird im Kontext des projektierten Radschnellweges Vordertaunus - Frankfurt bei der weiteren Priorisierung des Arbeitsprogrammes zum Radentscheid berücksichtigt.