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Selbstüberlassung ökologischer Wildflächen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2015, ST 475

Betreff: Selbstüberlassung ökologischer Wildflächen Die Intention der Anregung ist absolut nachvollziehbar. Allerdings bestehen hinsichtlich des Begleitgrüns an Bahnanlagen hohe Anforderungen um die Sicherheit des Bahnbetriebes nicht zu gefährden. Vor diesem Hintergrund ist eine sogenannte Spontanvegetation unmittelbar neben dem Gleiskörper nicht möglich. Auch müssen die Sichtbeziehungen für den motorisierten, Rad, Fußgänger und im Individual Verkehr unbeeinträchtigt bleiben. Bei nicht unmittelbar am Gleiskörper gelegenen Grünflächen wird der Magistrat gerne die Anregung unter Beachtung der vorstehenden Prämissen berücksichtigen.

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