Radwegeplanung Sossenheimer Weg
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2013, ST
475
Betreff: Radwegeplanung
Sossenheimer Weg Zu 1: Eine ausgeglichene Parkplatzbilanz, insbesondere
zwischen Gotenstraße und Teutonenweg, kann im Falle der Markierung von
Schutzstreifen für den Radverkehr nicht erreicht werden. Zu 2: Gegenstand der Vorplanung war entsprechend der OM
1333/2007 die Prüfung der Radverkehrsführung im Zuge des Sossenheimer
Weges. Die Nutzung der
Rugierstraße als Parallelverbindung zum Sossenheimer Weg ist unabhängig vom
Ergebnis der o. g. Planung weiterhin möglich. Die Ausweisung einer "Route" ist
nicht vorgesehen.
Zu 3: Da eine ausgeglichene Parkplatzbilanz nicht erreicht
werden kann, wird entsprechend der Anregung des Ortsbeirats (siehe Pkt. 1 der
Anregung) auf eine Umsetzung der Radwegeplanung in dem Abschnitt zwischen
Gotenstraße und Teutonenweg verzichtet. Die in der ämterabgestimmten
Radwegeplanung enthaltene Fußgängerquerung ist daher anzupassen und wird zur
Verbesserung der Sichtverhältnisse mit einem Kap ausgestattet. Seitens des Magistrates besteht die
Absicht, die Fußgängerbedarfsampel in Höhe des Ambronenpfades (Grauer Stein) im
Frühjahr 2013 einzurichten. Zu 4: Der Ortstermin am 29.10.2012, mit Vertretern des
Ortsbeirats und der relevanten Fachämter hat stattgefunden. Er führte zu keinem
einheitlichen Votum des Ortsbeirats zugunsten der Anlage von Schutzstreifen für
den Radverkehr oder (stattdessen) der Einrichtung zusätzlicher Stellplätze.
Für den Abschnitt zwischen
Bahnübergang und Kurmainzer Straße schlägt der Magistrat weiterhin die Anlage
von Schutzstreifen zur Verbesserung der Radverkehrsführung vor. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 15.05.2012, OM 1205