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Radwegeplanung Sossenheimer Weg

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2013, ST 475 Betreff: Radwegeplanung Sossenheimer Weg Zu 1: Eine ausgeglichene Parkplatzbilanz, insbesondere zwischen Gotenstraße und Teutonenweg, kann im Falle der Markierung von Schutzstreifen für den Radverkehr nicht erreicht werden. Zu 2: Gegenstand der Vorplanung war entsprechend der OM 1333/2007 die Prüfung der Radverkehrsführung im Zuge des Sossenheimer Weges. Die Nutzung der Rugierstraße als Parallelverbindung zum Sossenheimer Weg ist unabhängig vom Ergebnis der o. g. Planung weiterhin möglich. Die Ausweisung einer "Route" ist nicht vorgesehen. Zu 3: Da eine ausgeglichene Parkplatzbilanz nicht erreicht werden kann, wird entsprechend der Anregung des Ortsbeirats (siehe Pkt. 1 der Anregung) auf eine Umsetzung der Radwegeplanung in dem Abschnitt zwischen Gotenstraße und Teutonenweg verzichtet. Die in der ämterabgestimmten Radwegeplanung enthaltene Fußgängerquerung ist daher anzupassen und wird zur Verbesserung der Sichtverhältnisse mit einem Kap ausgestattet. Seitens des Magistrates besteht die Absicht, die Fußgängerbedarfsampel in Höhe des Ambronenpfades (Grauer Stein) im Frühjahr 2013 einzurichten. Zu 4: Der Ortstermin am 29.10.2012, mit Vertretern des Ortsbeirats und der relevanten Fachämter hat stattgefunden. Er führte zu keinem einheitlichen Votum des Ortsbeirats zugunsten der Anlage von Schutzstreifen für den Radverkehr oder (stattdessen) der Einrichtung zusätzlicher Stellplätze. Für den Abschnitt zwischen Bahnübergang und Kurmainzer Straße schlägt der Magistrat weiterhin die Anlage von Schutzstreifen zur Verbesserung der Radverkehrsführung vor. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.05.2012, OM 1205