Informationsblatt zum Rückschnitt von Hecken
Stellungnahme des Magistrats
Für die Erstellung des Informationsblattes ist das Amt für Straßenbau und Erschließung zuständig. Der Versand kann durch das Kassen- und Steueramt vorgenommen werden. Das Informationsblatt sollte nicht bei den Grundsteuerbescheiden, sondern im Rahmen des Versandes der Bescheide der Abfall- und Straßenreinigungsgebühren beigefügt werden, da im Grundsteuerrecht jede einzelne Eigentumswohnung als wirtschaftliche Einheit betrachtet wird und somit einen Steuerbescheid erhält. Sinnvoller ist es daher, die entsprechenden Hausverwaltungen anzuschreiben. Dies kann nur bei den Abfall- und Straßenreinigungsgebühren sichergestellt werden, da hier Wohnungseigentümergemeinschaften nur einen Bescheid für das gesamte Objekt erhalten. Die Kostenschätzung für den Druck und die zusätzlichen Kuvertierungsarbeiten belaufen sich auf: ca. 3.300 EUR zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zudem ist in vielen Fällen ein höheres Porto durch das Beiblatt fällig wird, wobei diese Kosten noch nicht bekannt sind und noch zu berücksichtigen wären. Diese Kosten sind im Budget des Kassen- und Steueramtes nicht enthalten.