Fahrradbügel für das Brückenviertel
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 22.02.2019, ST 470 Betreff: Fahrradbügel für das Brückenviertel Der Magistrat entspricht der
Anregung und wird zusätzliche Fahrradbügel an der Kreuzung
Brückenstraße/Schulstraße/Wallstraße installieren. Gemäß § 12 Absatz 3 der Straßenverkehrsordnung dürfen
Fahrzeuge vor und hinter Kreuzungen bis zu jeweils fünf Metern Abstand nicht
geparkt werden. Die Fahrradbügel werden im Bereich der Kreuzung daher so
platziert, dass in diesem fünf-Meter-Bereich kein Parken mehr möglich ist.
Dabei entfällt kein legaler Parkplatz. Darüber hinaus wird darauf geachtet,
dass die Fahrradbügel außerhalb der Laufachsen des Fußverkehrs liegen. Die Maßnahme wird voraussichtlich im 3. Quartal 2019
umgesetzt. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 23.11.2018, OM 3972