Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Fahrradbügel für das Brückenviertel

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2019, ST 470

Betreff: Fahrradbügel für das Brückenviertel Der Magistrat entspricht der Anregung und wird zusätzliche Fahrradbügel an der Kreuzung Brückenstraße/Schulstraße/Wallstraße installieren. Gemäß § 12 Absatz 3 der Straßenverkehrsordnung dürfen Fahrzeuge vor und hinter Kreuzungen bis zu jeweils fünf Metern Abstand nicht geparkt werden. Die Fahrradbügel werden im Bereich der Kreuzung daher so platziert, dass in diesem fünf-Meter-Bereich kein Parken mehr möglich ist. Dabei entfällt kein legaler Parkplatz. Darüber hinaus wird darauf geachtet, dass die Fahrradbügel außerhalb der Laufachsen des Fußverkehrs liegen. Die Maßnahme wird voraussichtlich im 3. Quartal 2019 umgesetzt.

Verknüpfte Vorlagen