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Fahrradaufstellfläche Nauheimer Straße/Adalbertstraße/Schloßstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Zu 1: Der Anregung wird entsprochen. Zu 2: Im Zulauf zur Kreuzung wird ein Radschutzstreifen eingerichtet und rot markiert. Dazu werden die Breiten der beiden Fahrstreifen verringert. Zu 3: Sharrows dürfen gemäß Erlass des Regierungspräsidiums nicht mehr eingesetzt werden, da es sich um keine Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)-konforme Verkehrszeichen handelt. Auf dem rechten Fahrstreifen werden jedoch Fahrradpiktogramme (eine "Piktogrammspur") markiert.