Fahrradaufstellfläche Nauheimer Straße/Adalbertstraße/Schloßstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Zu 1: Der Anregung wird entsprochen. Zu 2: Im Zulauf zur Kreuzung wird ein Radschutzstreifen eingerichtet und rot markiert. Dazu werden die Breiten der beiden Fahrstreifen verringert. Zu 3: Sharrows dürfen gemäß Erlass des Regierungspräsidiums nicht mehr eingesetzt werden, da es sich um keine Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)-konforme Verkehrszeichen handelt. Auf dem rechten Fahrstreifen werden jedoch Fahrradpiktogramme (eine "Piktogrammspur") markiert.