Instandsetzung
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2015, ST
469
Betreff: Instandsetzung
Der vom Ortsbeirat angesprochene Wegebereich des
"Hölderlinpfads" fällt in die Zuständigkeit von verschiedenen Fachämtern und
muss deshalb in verschiedenen Abschnitten betrachtet werden. Im Einzelnen
stellt sich dies wie folgt dar: 1. Abschnitt im Bereich der Gebrüder-Hommel-Anlage
zwischen Hügelstraße und Wirtschaftswegeüberführung über die
Jean-Monnet-Straße: Hier ist
das Grünflächenamt das zuständige Fachamt. Ein Teil des Weges ist asphaltiert.
Hier besteht kein Bedarf für eine Instandsetzung. Der weitere Teil des Weges
nach Norden ist mit einer wassergebundenen Wegedecke befestigt. Der optische
Eindruck des Weges ist durchaus verbesserungswürdig, jedoch ist der Wegebelag
als verkehrssicher zu bewerten. Insofern wird seitens des Fachamtes in
Anbetracht der erforderlichen Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen derzeit nicht
die Erforderlichkeit gesehen, den Weg aufwändig instand zu setzen. 2. Abschnitt auf der Wirtschaftswegeüberführung über
die Jean-Monnet-Straße: Hier
ist das Amt für Straßenbau- und Erschließung das zuständige Fachamt. Der Weg
ist asphaltiert. Hier besteht kein Bedarf für eine Instandsetzung. 3. Abschnitt im Bereich der
neuen Kita Nord und der Sigmund-Freud-Straße: Durch den Bau der Kita Nord wurde der
Natur-Trampelpfad, auf dem der Hölderlinpfad ursprünglich verlief,
unterbrochen. Der Hölderlinpfad musste somit schon 2012 auf Teile der
Sigmund-Freud-Straße und der Niederbornstraße verlegt werden und wurde dann vor
Ort auch entsprechend ausgeschildert. In der derzeitigen Infobroschüre erfolgte
die Darstellung des Trampelpfads damals vereinfacht als wassergebundene Decke,
um keine neue Kategorie (z. B. Wiesenweg) einführen zu müssen. Zunächst war
geplant, die Wegeverbindung für den Hölderlinpfad nördlich der Kita wieder neu
herzustellen. Im Rahmen der weiteren Detailplanung hat sich jedoch gezeigt,
dass dafür keine Flächen zur Verfügung stehen, ohne das Pachtverhältnisse
gekündigt werden müssten, da der Kita-Neubau die zur Verfügung stehenden
städtischen Grundstücke in ihrer kompletten Breite benötigte. Da der
Hölderlinpfad außerdem bereits über bestehende Wege und Straßen ausgeschildert
und somit durchgängig begehbar ist sowie um hohe Investitionskosten zu sparen,
hat sich der Magistrat inzwischen dazu entschlossen, entgegen der Stellungnahme
ST 1189 vom 12.09.2014, keinen neuen Weg durch die Feldflur zu bauen. Bei der Neuauflage der Infobroschüre zum
Hölderlinpfad wird die neue Führung auf der Sigmund-Freud-Straße und der
Niederbornstraße aktualisiert. Der Bedarf einer Neubefestigung eines Weges in
diesem Bereich ergibt sich somit nicht. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Etatanregung vom
04.11.2014, EA 56
Antrag vom
04.05.2015, OF
801/10