Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Instandsetzung

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2015, ST 469 Betreff: Instandsetzung Der vom Ortsbeirat angesprochene Wegebereich des "Hölderlinpfads" fällt in die Zuständigkeit von verschiedenen Fachämtern und muss deshalb in verschiedenen Abschnitten betrachtet werden. Im Einzelnen stellt sich dies wie folgt dar: 1. Abschnitt im Bereich der Gebrüder-Hommel-Anlage zwischen Hügelstraße und Wirtschaftswegeüberführung über die Jean-Monnet-Straße: Hier ist das Grünflächenamt das zuständige Fachamt. Ein Teil des Weges ist asphaltiert. Hier besteht kein Bedarf für eine Instandsetzung. Der weitere Teil des Weges nach Norden ist mit einer wassergebundenen Wegedecke befestigt. Der optische Eindruck des Weges ist durchaus verbesserungswürdig, jedoch ist der Wegebelag als verkehrssicher zu bewerten. Insofern wird seitens des Fachamtes in Anbetracht der erforderlichen Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen derzeit nicht die Erforderlichkeit gesehen, den Weg aufwändig instand zu setzen. 2. Abschnitt auf der Wirtschaftswegeüberführung über die Jean-Monnet-Straße: Hier ist das Amt für Straßenbau- und Erschließung das zuständige Fachamt. Der Weg ist asphaltiert. Hier besteht kein Bedarf für eine Instandsetzung. 3. Abschnitt im Bereich der neuen Kita Nord und der Sigmund-Freud-Straße: Durch den Bau der Kita Nord wurde der Natur-Trampelpfad, auf dem der Hölderlinpfad ursprünglich verlief, unterbrochen. Der Hölderlinpfad musste somit schon 2012 auf Teile der Sigmund-Freud-Straße und der Niederbornstraße verlegt werden und wurde dann vor Ort auch entsprechend ausgeschildert. In der derzeitigen Infobroschüre erfolgte die Darstellung des Trampelpfads damals vereinfacht als wassergebundene Decke, um keine neue Kategorie (z. B. Wiesenweg) einführen zu müssen. Zunächst war geplant, die Wegeverbindung für den Hölderlinpfad nördlich der Kita wieder neu herzustellen. Im Rahmen der weiteren Detailplanung hat sich jedoch gezeigt, dass dafür keine Flächen zur Verfügung stehen, ohne das Pachtverhältnisse gekündigt werden müssten, da der Kita-Neubau die zur Verfügung stehenden städtischen Grundstücke in ihrer kompletten Breite benötigte. Da der Hölderlinpfad außerdem bereits über bestehende Wege und Straßen ausgeschildert und somit durchgängig begehbar ist sowie um hohe Investitionskosten zu sparen, hat sich der Magistrat inzwischen dazu entschlossen, entgegen der Stellungnahme ST 1189 vom 12.09.2014, keinen neuen Weg durch die Feldflur zu bauen. Bei der Neuauflage der Infobroschüre zum Hölderlinpfad wird die neue Führung auf der Sigmund-Freud-Straße und der Niederbornstraße aktualisiert. Der Bedarf einer Neubefestigung eines Weges in diesem Bereich ergibt sich somit nicht. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 04.11.2014, EA 56 Antrag vom 04.05.2015, OF 801/10