Lärmschutzwand an der Galluswarte zum Nutzen aller Anwohner verlängern!
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.03.2012, ST
469
Betreff: Lärmschutzwand an
der Galluswarte zum Nutzen aller Anwohner verlängern! Grundsätzlich ist anzumerken, dass der
Magistrat bereit im Rahmen des Plangenehmigungsverfahrens zur Zweigleisigkeit
an der Gallusanlage ein schalltechnisches Gutachten forderte, um eine
Verlängerung der Lärmschutzwand zu erreichen. Sämtliche Forderungen für einen
weitergehenden Lärmschutz wurden jedoch seitens der Plangenehmigungsbehörde
abgelehnt.
Zu der Anregung des Ortsbeirats
hat die Deutsche Bahn AG Stellung genommen und teilt mit: Nach dem Rückbau der Zufahrtstrecke in den früheren
Hauptgüterbahnhof kommt es an der Abzweigstelle Galluswarte zu betrieblichen
Engpässen am eingleisigen Abschnitt der Anbindung der Strecke zwischen der
Camberger-Brücke, der Station Galluswarte und der Emser Brücke (Bereich
Europa-Boulevard). Zur Beseitigung dieses Engpasses in dem überlasteten
eingleisigen Streckenabschnitt wird aktuell ein 378 m langes, neues Gleis
errichtet. Vor der Umsetzung dieser Maßnahme
wurde ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt. Dieses
Planfeststellungsverfahren beinhaltete u. a. auch ein Schallschutzgutachten. In
diesem Gutachten wurde festgestellt, dass als aktiver Schallschutz eine
Schallschutzwand zu errichten ist. In dem Gutachten sind sowohl die Höhe (2,50
m bzw. 4,00 m) und Länge (515 m) als auch Beginn und Endpunkt der Wand
präzise festgelegt. Nachdem im Planfeststellungsverfahren keine
Einsprüche erfolgten, erhielt die Planung Beschlusskraft und wird nun wie
festgeschrieben umgesetzt. Für eine Verlängerung der Schallschutzwand über die
festgelegten Abschnitte hinaus gibt es kein Baurecht. Die Liegenschaft Mainzer Landstraße 234 hat nach dem
planfestgestellten Schallschutzgutachten keinen Anspruch auf aktiven oder
passiven Schallschutz. Ergänzend dazu hat die DB AG mitgeteilt, dass in dem
freiwilligen Förderprogramm des Bundes "Lärmsanierung an Schienenwegen des
Bundes" zurzeit ein 1,6 km langer Abschnitt im Bereich zwischen den
Verkehrsstationen Frankfurt-Galluswarte und Frankfurt-Messe schalltechnisch
untersucht wird. Sollte hierbei festgestellt werden, dass für weitere
Schallschutzmaßnahmen die rechtlichen Voraussetzungen gegeben sind, würden
diese in dem möglichen Realisierungszeitraum ab 2015 umgesetzt werden. Die
Entscheidung über die Aufnahme in das Lärmsanierungsprogramm des Bundes obliegt
dem Bundesministerium für Verkehr Bau und Stadtentwicklung. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 25.10.2011, OM 507