Nachhaltige Unterstützung für Drogenkranke und entschlossenes Vorgehen gegen den illegalen Drogenhandel in Frankfurt
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Zu
- Drogenkonsumierende Menschen erhalten wie bisher - unabhängig von ihrer Herkunft - Zugang zu Drogenhilfeeinrichtungen, um die humanitäre Versorgung zu gewährleisten und um zu vermeiden, dass sich die Menschen im öffentlichen Raum aufhalten. Die Einrichtungen im Bahnhofsviertel sind erste Anlaufstellen und bieten den Menschen Überlebenssicherung indem sie u.a. ein sicheres und sauberes Umfeld für Drogenkonsum bieten. Weiter ist über die Einrichtungen im Bahnhofsviertel ein erster Kontakt zu den Fachkräften möglich, die den weiteren Verlauf des Konsumverhaltens positiv beeinflussen können und es werden direkte Wege aus dem Viertel in Entgiftung- und Therapieeinrichtungen vermittelt. Besonders junge Menschen werden von der aufsuchenden Sozialarbeit von OSSIP und den aufsuchenden Diensten des Jugendamts schnell gefunden und angesprochen, und können so gezielt auf dem schnellsten Weg aus dem Bahnhofsviertel gebracht werden. Für Menschen, deren Wohnsitz sich nicht in Frankfurt befindet, ist nach dieser notwendigen Primärversorgung und Kontaktaufnahme die weitergehende Unterstützung gezielt darauf fokussiert, in ihre Herkunftskommunen zurückzuführen. Die sozialen Einrichtungen im Bahnhofsviertel leisten einen Beitrag zum sozialen Frieden, da sie eine große Zahl der obdachlosen und suchtkranken Menschen betreuen und beherbergen. Veränderungen im Konsumverhalten, Szenebewegungen und neue Trends werden durch die Einrichtungen im Bahnhofsviertel schnell erkannt und an zuständige Stellen weitergegeben. Die Zusammenarbeit zwischen Polizei, sozialen Trägern, gewerblichen Akteuren und den städtischen Behörden ist eng und beispielhaft. Das Verantwortsgefühl für die Menschen im Viertel ist bei allen Akteuren groß. Zu
- Die Stadt Frankfurt hat in der Öffentlichkeit oder in kommunalen Netzwerktreffen wiederholt darauf hingewiesen, dass niedrigschwellige Drogen- und Suchthilfeangebote und kontrollierte Konsumgelegenheiten auch im Umland und in anderen Landesteilen notwendig sind. Über den Hessischen Städtetag ist bereits ein Rundschreiben an die Kommunen verschickt worden, in dem die Stadt Frankfurt konkrete Forderungen formuliert, was gebraucht wird, um drogenkonsumierende Menschen, die nach Frankfurt kommen, zielgerichtet in passende Hilfen in ihren Herkunftskommunen zu vermitteln. Zu
- Das oben erwähnte Rundschreiben an die Kommunen wird auch an die Hessische Landesregierung adressiert, mit der Bitte um Unterstützung beim landesweiten Aufbau von niedrigschwelligen Drogen- und Suchthilfeangeboten. Im Frühjahr 2024 ging bereits ein Schreiben an den Hessischen Innenminister, in dem die Stadt Frankfurt dies ebenfalls anmahnte und die Landesregierung um Unterstützung bat; hier insbesondere bei der Genehmigung von Konsumräumen in größeren Städten. Ein Auszug aus der Antwort der Landesregierung zeigt, dass hier keine Verantwortung zur Steuerung der Abläufe gesehen wird und die Verantwortung weiter bei den Landkreisen und kreisfreien Städten belassen wird: '...Die Landesregierung fördert die Suchthilfeangebote in den hessischen Landkreisen und den kreisfreien Städten seit 2005 über kommunalisierte Landesmittel. Die Landesregierung ist davon überzeugt, dass Suchthilfeangebote und Suchtpräventionsangebote vor Ort unverzichtbar sind. Dabei vertraut sie auf die große Erfahrung der Landkreise und kreisfreien Städte, die in ihrer kommunalen Verantwortung vor Ort und seit Jahrzehnten passgenaue Strategien für ihr individuelles Umfeld entwickeln. Die Bedarfsanalyse und gegebenenfalls die Bereitstellung entsprechender Unterstützungsangebote liegen in kommunaler Verantwortung. Die Versorgung der Drogenkranken im Rahmen der Suchthilfe stellt damit eine Aufgabe der kommunalen Daseinsvorsorge dar, insoweit erscheinen zunächst grundsätzlich alle Kommunen verpflichtet, sich um eine entsprechende Versorgung ihrer eigenen Bevölkerung zu bemühen. Im Hinblick auf die von Frankfurt erbetene finanzielle Unterstützung ist aber festzuhalten, dass es auch bei der Inanspruchnahme der dortigen Drogenhilfeangebote durch ortsfremde Personen sich weiterhin um eine kommunale Aufgabe handelt.' (Auszug aus dem Schreiben der Ministerin Stolz an den hessischen Städtetag, 27.01.2025) Zu
- Der Magistrat kann die Aktivitäten der Landespolizei im Bereich der Drogenkriminalität und des illegalen Handels nicht steuern, befindet sich aber mit dieser zu Maßnahmen im Austausch. Der Wunsch des Magistrats ist eine Eindämmung des Drogenhandels in der Stadt und besonders im Bahnhofsviertel. Eine Intensivierung der Bemühungen der Landespolizei in diesem Bereich wird begrüßt.